Object: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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II. Nachdem neuerdings auch die Landgräflich Hessen-Homburg'sche Staats- 
regierung dem durch die Ministerial-Verordnung vom 28. Januar 1851 bekannt 
gemachten Vertrage über den Gebrauch der Paßkarten als Legitimations-Mittel bei- 
getreten ist: so wird solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß als zur Ausstellung von Paßkarten befugte Behörden das Landgräfliche 
Berwaltungsamt zu Homburg und das Landgräfliche Verwaltungsoberamt zu Meisen- 
heim bestimmt worden sind. 
Weimar am 17. Januar 1859. 
Großherzoglich Süchfisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements -Chef. 
J. von Helldorff. 
  
Duuck ber- Hof-Buchdruckerel in Weimar.