Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Uns  im  Laufe  einer  17jährigen  Regierung  unter  wechselnden  Geschicken  stets  seine
Treue  und  Anhöänglichkeit  erprobt,  und  hinwiederum  Unsere  nur  auf  die  Verbesserung
  seines  Zustandes  gerichteten  landesvadterlichen  Absichten  erkannt  hat;  Wir  thun
es  in  Hinsicht  auf  die  Verfassung,  in  deren  Gründung  Wir  den  Ruhm  Unserer
Regierung  seben,  und  auf  die  mannigfachen  Verbesserungen,  deren  Ausführung  Uns
in  Folge  dieser  Verfassung  unter  dem  treuen  Mitwirken  der  Stände  gelungen  ist;
Wir  thun  es  mit  dem  Bewußtseyn,  daß  nur  die  Sorge  für  das  Wohl  des  Landes  Unsere
  Schritte  leitet,  und  mit  der  Hoffnung,  auf  diese  Weise  schnell  die  Verwicklungen
  zu.  lösen,  welche  den  Gang  der  öffentlichen  Wohlfahrt  aufzuhalten  drohten.

Das  Wohl  Unseres  Landes  fordert  Erhaltung  des  bestehenden  Guten  und  auf
der  Grundlage  dieses  Bestehenden  fortschreitende  Verbesserung.  Was  in  dieser  Beziehung
  geschehen  soll,  das  kann  mit  ungehemmtem  Erfolg  nur  dann  geleistet  werden,
wenn  hiebei  Regierung  und  Stände  in  wechselseirigem  Vertrauen  zusammenwirken.

Moge  jeder,  welcher  jeßt  zur  Mitwirkung  bei  der  neuen  Wahl  ständischer  Abgeordneten
  berusen  wird,  dieses  bedenken;  möge  jeder  die  Verantwortlichkeit  erwägen,  die
er  hiedurch  gegen  das  ganze  Vaterland  übernimmt,  damit  aus  den  bevorstehenden
Wahlen  nur  würdige  Männer  hervorgehen,  die  das  Wohl  des  Landes  im  Herzen  tragen,
  einen  besonnenen  Geist,  einen  unpartheiischen,  gemäßigten  Sinn  und  einen  klaren
Blick  in  die  Verhältnisse  zur  Berarhung  der  öffentlichen  Angelegenheiten  mitbringen,
und  dem  König  und  der  Verfassung  mit  gleicher  Treue  ergeben  sind..

Stuttgart  den  29.  März  1353.

Wilhelm.

Auf  Befehl  des  Königs::
Der  Seaats,  Sekretär,
Vellnagel.