Volltext : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

76  Max  Schasler.  184S8

Schluß.

Mag  man  nun  unseren  Ausstellungen  über  die  einzelnen  Kunftlehrinstitute
  ein  größeres  oder  geringeres  Gewicht  beilegen,  so  geht  doch  aus
der  hier  gegebenen  Uebersicht  ohne  Zweifel  hervor,  daß  von  einer  auch  nur
annäherungsweise  angestrebten  Gleichmäßigkeit  der  Studienpläne,  wie  fie
vergleichsweise  auf  den  Gymnasien  und  Realschulen  herrscht,  keine  Rede  ist,
sondern  gerade  das  Gegentheil,  absolute  Verschiedenheit  der  Organisation
sowohl  hinfichtlich  der  Gliederung  wie  hinsichtlich  des  Umfangs  der  Lehrfächer,
  an  der  Tagesordnung  ist.  Auf  diese  Gleichmäßigkeit  aber  müßte
nächst  der  Erfüllung  der  oben  erwähnten  Vorbedingungen,  bei  einer  durchgreifenden
  Reorganisation  derselben,  die  unmöglich  lange  auf  sich  warten
lassen  kann,  da  dies  ganze  Gebiet  der  Kunstlehre  allzusehr  mit  den  bescheidensten
  Ansprüchen  allgemeiner  Bildung  im  Widerspruch  steht,  das
Hauptaugenmerk  sich  richten.  Die  bedauerlichen  Zustände  auf  unseren
deutschen  Kunstlehrinstituten,  die  hier  nur  auf  Grund  der  officiellen  Lehrpläne
  beurtheilt  sind,  würden  sich  natürlich  noch  als  viel  bedenklicher  herausstellen,
  wenn  wir  die  saktische  Art  und  Weise,  in  welcher  die
vorgeschriebenen  Fächer  behandelt  werden,  überall  einer  Kritik
unterziehen  wollten.

„Die  Hauptsache“  —  schreibt  uns  darüber  ein  selbst  als  akademischer
Kunstlehrer  fungirender  Freund,  und  darin  stimmen  wir  ihm  vollständig
bei  —  „bleibt  immer  doch,  wie  der  Unterricht  in  den  verschiedenen  Fächern
gehandhabt  wird,  d.  h.  ob  man  die  jungen  Leute  sich  naturgemäß  ausbilden
läßt  oder  Treibhauspflanzen  aus  ihnen  erzieht.  die  sich  in  kurzer  Zeit  überblühen
  und  dann  absterben;  ob  man  der  modernen  Zeitströmung  rückhaltslos
  nachgibt,  der  Mode  huldigt,  um  schnell  glänzende  Erfolge  zu  erzielen
oder  ob  man  gewisse  unwandelbare  Gesetze  festhält,  deren  Aneignung  zwar
Mühe  macht  und  Zeit  erfordert,  die  aber  dann  auch  zur  gesunden  Entwickelung
  der  künstlerischen  Individualität  führen  .  .“  Es  kommt  eben
auf  die  Behandlung  des  Unterrichts  an,  ob  derselbe  erfolgreich  wirken  kann,
und  diese  Behandlung  hängt  wieder  sehr  von  der  Befähigung  und  dem
Verständniß  der  betreffenden  Persönlichkeiten  ab.  —  Da  wir  uns  nun  bei
dieser  ganzen  Untersuchung  principiell  von  jeder  Personalkritik  fern  gehalten,
so  können  wir  nur  im  Allgemeinen  darauf  hinweisen,  daß  die  mangelhafte
Basis  der  Organisation  unferer  Kunstschulen,  namentlich  aber  die  fast  durchgängig
  lückenhafte  und  unzureichende  Vorbildung  für  dieselben,  selbstverständlich
  auch  nur  eine  geringe  Garantie  für  die  Qualifikation
der  aus  diesem  Kunstunterricht  selbst  hervorgegangenen
ü  Kunstlehrer"  darbieten  kann.  Ohnehin  ist  unsers  Wissens  von  einer
eigentlichen  Prüfung  solcher  Oualifikation  bei  Besetzung  der  betreffenden
Stellen  —  einer  Prüfung,  wie  sie  etwa  für  die  Besetzung  von  Lehrerstellen
bei  einem  Gymnasium,  ja  der  geringsten  Bürgerschule  obligatorisch  ist  —
nirgends  die  Rede,  außer  wenn  es  sich  etwa  um  die  Anstellung  eines
Zeichnenlehrers  an  einer  wissenschaftlichen  oder  auch  kunstindustrieellen
Lehranstalt  handelt.  Es  herrscht  eben  auch  hierin  dieselbe  Principienlofigkeit
wie  in  der  gesammten  Organisation  unserer  Lehranstalten  für  Kunstunterricht
  überhaupt.