Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XVI. Jahrgang. Berlin, Sonnabend, den 30. Juni 1888. R 27.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Er- dem Gesetz vom 9. Juli 1887, die Besteuerung des
mächtigung zur Abhörung von Zeugen und zur Abnahme Zuckers betresnnnndd 267
von Eiden; — Erxequatur-Ertheilung Seite 267 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Ausführungsbestimmungen zu Reichsgebiteeeen 398
1. Kon fsulat-Wesen.
Der bisherige Konsul in Serajewo, von Bary, ist zum Konsul des Reichs in Messina, der bisherige
Vize-Konsul von Oertzen zum Konsul des Reichs in Serajewo und der bisherige Konsul in Tientsin,
Dr. Rettich, zum Konsul des Reichs in Madrid ernannt worden.
Dem mit der Wahrnehmung konsularischer Funktionen in Pretoria (Südafrikanische Republik
lommissarisch beauftragten Kaiserlichen Vize-Konsul Ritschl ist auf Grund des §. 20 des Konsular-Ge-
setzes vom 8. November 1867 die allgemeine Ermächtigung zur Abhörung von Zeugen und zur Abnahme
von Eiden ertheilt worden.
» Dem zum Konsul der Republik Columbien in Karlsruhe i. B. ernannten Herrn Carl Model
ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Bekanntmachung.
Zur Ausführung des Gesetzes von 9. Juli 1887, die Besteuerung des Zuckers betreffend, hat der
Bundesrath in seiner heutigen Sitzung die folgenden Bestimmungen beschlossen.
Berlin, den 28. Juni 1888.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Jacobi.
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