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Diesen Ergebnissen entsprechend, trat in 20 Regierungsbezirken, welche mit Ausnahme
von Hildesheim, Koblenz, Trier, Sigmaringen sämmtlich den mehr östlich gelegenen
Provinzen Ost= und Westpreußen, Brandenburg (einschließlich Berlins), Pommern, Posen,
Schlesien, Sachsen angehören, eine ausgiebigere Versorgung mit Apotheken als 1887 ein.
Da gleichwohl nur 5 dieser Bezirke: Stralsund, Erfurt, Hildesheim, Koblenz, Sigmaringen,
unter insgesammt 15 Bezirken, in denen weniger als 10 000 Einwohner auf 1 Apotheke
kamen (vgl. Tabelle I b), sich fanden, so folgt, daß die oben unter a für Preußen
im Allgemeinen festgestellte Zunahme des Apothekenbestandes hauptsächlich
solchen Bezirken zu Gute gekommen ist, welche früher verhältnißmäßig
schlecht versorgt waren. Die am ausgiebigsten mit
Apotheken versehenen Bezirke befanden sich, abgesehen von dem obenan stehenden
Sigmaringen (1 Apotheke auf 5 491 Einwohner), nach wie vor überwiegend in der Westhälfte
der Monarchie; es sind vornehmlich die Bezirke Aurich (desgl. 5 922), Osnabrück
(6584) und Stade (6 920). 1
Der oben beregte allgemeine Fortschritt in der Versorgung der kleinen Gemeinden
bestand in Preußen zunächst darin, daß sowohl die auf solche entfallende höchste Ziffer der
Apotheken von 1/,65 /%00 im Jahre 1887 (Hohenzollern) auf 1,62 (desgl.), als auch die
niedrigste von 0,50 (Schlesien) auf 066 (Westpreußen) gestiegen ist. Während es damals
noch eine Provinz mit je 19 897 Einwohnern auf 1 Apotheke gab, hat sich diese Ziffer in
Folge dessen auf 17983 ermäßigt. Im Ganzen stellte sich für 9 unter den 13 Landestheilen:
Hohenzollern, Rheinprovinz, Schleswig-Holstein, Pommern, Sachsen, Schlesien,
Posen, West= und Ostpreußen, eine vortheilhaftere Versorgung der kleinen Gemeinden heraus.
Es ist besonders hervorzuheben, daß hierzu außer denjenigen Provinzen, für welche oben
(S. 9) eine auf den Durchschnitt aller Gemeinden bezügliche Besserung der einschlägigen
Verhältnisse festgestellt ist, auch Schleswig-Holstein und die Rheinprovinz gehörten. Für
letztere, in der die Regierungs-Bezirke Koblenz, Düsseldorf, Trier und Aachen an der ausgiebigeren
Versorgung Antheil hatten, betrug der Unterschied O,os8 /%00 für Schleswig-Holstein
005. — Auf weniger als 10 000 Einwohner kam 1 Apotheke in den kleinen
Gemeinden der Regierungs-Bezirke Stralsund, Erfurt (neu), Münster, Minden, Sigmaringen
und sämmtlicher Bezirke der Provinzen Hessen-Nassau und Hannover, im Ganzen von
13 Regierungs-Bezirken gegen 12 im Jahre 1887. Wie damals, ereignete es sich auch
1895 mehrfach, daß die kleinen Gemeinden sich besser mit Apotheken versehen erwiesen als
die großen, nämlich in den Regierungs-Bezirken Stralsund, Schleswig, Lüneburg, Hannover,
Osnabrück, Erfurt, Kassel, Wiesbaden, Münster und Düsseldorf.
Die mittelgroßen Gemeinden hatten in sämmtlichen Provinzen mehr Apotheken
zur Verfügung als die kleinen und großen. Nach Regierungs-Bezirken geprüft, erleidet
diese Regel allerdings einige Ausnahmen. In Hannover und Lüneburg waren nänlich
die kleinen Gemeinden, in Gumbinnen und Oppeln die großen besser versorgt. Bei ihrer
kleinen Zahl sind diese Abweichungen indeß ohne wesentliche Bedeutung. — Man kann
im Allgemeinen annehmen, daß in den mittelgroßen Gemeinden höchstens 10 000
Einwohner auf 1 Apotheke kamen. Für die Provinzen galt dies ausnahmslos; von den
Regierungs-Bezirken ist nur in Oppeln (11 467) diese Ziffer überschritten worden. Die
untere Grenze bewegte sich in den Provinzen, ebenso wie 1887, zwischen 5 000 und
6.000, in den Regierungs-Bezirken zwischen 4000 und 5 000 (Danzig, Aurich, Osnabrück,
Kassel) gegen damals 3 000 bis 4000. — In Uebereinstimmung mit dem Durchschnitt des
Reichs hatten die mittelgroßen Gemeinden auch in Preußen trotz ihrer vergleichsweise besten
Versorgung mit Apotheken deren weniger als 1887 aufzuweisen. Der Rückgang erstreckte