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9.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Würltemberg.
Auusgegeben Stuttgart Mittwoch den 13. März 1872.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die mit dem Regierungsblatt verbundene
Sammlung von Straferkenntnissen. — Verfügung, betreffend die Mittheilung der Straferkenntnisse
an die Ortsbehörden. — Verfügung, betreffend die pharmazeutische Approbationsprüfung. —
Verfügung, betreffend die Auflösung der Kameralämter Schussenried, Zwiefalten und Creglingen, und
die Errichtung eines Kameralamts in Saulgau.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministeriums.
Verfügung, betreffend die mit dem Regierungsblatt verbundene Sammlung von Straferkenntnissen.
Nachdem die Vorschrift in Art. 36 des Strafgesetzbuchs vom 1. März 1839, wonach
rechtskräftige Urtheile, in welchen auf Todesstrafe, Zuchthaus-, Arbeitshaus= oder Festungsstrafe
erkannt worden, durch ein öffentliches Blatt bekannt zu machen waren, außer
Wirksamkeit getreten ist, wird die Herausgabe der Sammlung von Straferkenntnissen,
welche eine Beilage des Regierungsblatts mit dem Titel „Straferkenntnisse der Gerichtshöfe
des Königreichs Württemberg“ bildete, nicht fortgesetzt.