Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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9.
Regierungs-Blatt
für  das
Königreich  Würltemberg.
Auusgegeben  Stuttgart  Mittwoch  den  13.  März  1872.

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Keine.
Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  mit  dem  Regierungsblatt  verbundene

  Sammlung  von  Straferkenntnissen.  —  Verfügung,  betreffend  die  Mittheilung  der  Straferkenntnisse
  an  die  Ortsbehörden.  —  Verfügung,  betreffend  die  pharmazeutische  Approbationsprüfung.  —
Verfügung,  betreffend  die  Auflösung  der  Kameralämter  Schussenried,  Zwiefalten  und  Creglingen,  und
die  Errichtung  eines  Kameralamts  in  Saulgau.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.

A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministeriums.

Verfügung,  betreffend  die  mit  dem  Regierungsblatt  verbundene  Sammlung  von  Straferkenntnissen.

Nachdem  die  Vorschrift  in  Art.  36  des  Strafgesetzbuchs  vom  1.  März  1839,  wonach
rechtskräftige  Urtheile,  in  welchen  auf  Todesstrafe,  Zuchthaus-,  Arbeitshaus=  oder  Festungsstrafe
  erkannt  worden,  durch  ein  öffentliches  Blatt  bekannt  zu  machen  waren,  außer
Wirksamkeit  getreten  ist,  wird  die  Herausgabe  der  Sammlung  von  Straferkenntnissen,
welche  eine  Beilage  des  Regierungsblatts  mit  dem  Titel  „Straferkenntnisse  der  Gerichtshöfe
  des  Königreichs  Württemberg“  bildete,  nicht  fortgesetzt.