Contents: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Muster 1 
(Tabaksteuerordnung § 4). 
Hauptamtsbezirk Flurbuch Nr. 
Hebebezirk Eingegangen de. nnn 19 
Tabakfliur-Anmeldung 
des 
Tabakpflanzers zu 
für das Jahr 1912. 
Anleitung. 
a. Für den Tabakpflanzer. 
1. Die mit Tabak bepflanzten Grundstücke sind in den Spalten 2 und 3 einzeln nach ihrer Bezeichnung (Lage) 
und ihrem Flächeninhalt anzugeben. Am Fuße der Spalte 3 ist die Summe des Flächeninhalts der angemeldeten Grund- 
stücke ersichtlich zu machen. 
2. Läßt der Inhaber der mit Tabak bepflanzten Grundstücke, der Tabakpflanzer, den Tabak gegen einen be- 
stimmten Anteil oder unter sonstigen Bedingungen durch einen Anderen anpflanzen oder behandeln, so ist dies in Spalte 5 
anzugeben. 
3. Die Anmeldung ist bis zum Ablauf des 15. Juli bei der Hebestelle des Bezirkes abzugeben. Nach dem 
15. Juli bepflanzte Grundstücke müssen spätestens am dritten Tage nach dem Beginne der Bepflanzung angemeldet werden. 
b. Für die Prüfungsbeamten. 
4. Die Ergebnisse der Prüfung des Flächeninhalts werden in Spalte 6 eingetragen. Die Ergebnisse der Blätter- 
zählung und Gewichtsschätzung brauchen in Abteilung D der Anmeldung nicht vermerkt zu werden, wenn sie auf dem 
Felde in Hilfsbücher eingetragen werden. Aus letzteren können sie unmittelbar in das Flurbuch übernommen werden. 
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