III. Die Vorder- und Hinterschotten, sowie das Ver—
deck sind dergestalt sicher und fest, daß sie
einen Zugang zum Waarenraum miteelst
anderer als der unter I deklarirten Luken
oder sonstiger Einrichtungen nicht gestatten.
fend-Lergestalt-peschaftem-daßf. Sich
Dde—Waarenratmes—hoch—besonderer—Ber-
Die Richtigkeit der vorstehenden Deklaration sowie
daß außer den angeführten keine sonstigen Zugänge
zum Schiffsraume und keine anderen geheimen Be-
hältnisse vorhanden sind, bescheinige ich hierdurch.
Zugleich erkenne ich die Angabe hinsichtlich der
außer Verschluß gebliebenen Waaren als richtig an,
und übernehme ich die Haftbarkeit für die unveränderte
Erhaltung des Verschlusses und für die Ablieferung
der Waaren und der Schiffspapiere an das Zollamt
des Bestimmungsortes.
Geahaven, den 18
. M#tsdißis“s,
Schiffskapitän.
446
Kicht: befuncden.
Außer Verschluß sind folgende Waaren geblieben:
Eine ato] dem Deck befndleche erserne Jobel-
Maschene.
Guaahaven, den
Die Revisionsbeamten:
Cnasdory)
Grenzaufseher.
m“r72
GOrenzau/seker.
Anleitung zum Gebrauch.
1. Die Deklaration wird auf den von der Zollstelle unentgeltlich zu verabfolgenden Formularen ausgestellt.
2. Die Zahl der Zugänge zu ! ist mit Buchstaben vor der betreffenden Benennung einzuschreiben.
Die
Benennungen für nicht vorhandene Zugänge und die sonst nicht anwendbaren Stellen des Vordrucks
sind zu durchstreichen.
Sind im Schiffe noch andere als die zu l bemerkten Zugänge vorhanden, so
sind dieselben auf den freigebliebenen Linien besonders zu deklariren.
3. Der Schiffsführer hat die Deklaration zu unterschreiben.