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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 10. August 1888. 33.
Inhalt: 1. gonsulat-Wesen: Ernennungen; — Ermächti- "4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
gungen zur Vornahme von Civilstands-Akten Seite 671 Verlkeschgebice u. und Steuer. Wesen: Neue Redaktior Gt 6
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2. Militär-Wesen: Aenderungen in dem Verzeichniß der den Ausführungsvorschriften zum Brausteuergesetz; — Nach-
Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen; ,» - »s-
—;. .. .- trag zu den Ausführungsbestimmungen zum Tabacksteuer-
desgl. in dem Verzeichniß der Anstellungsbehörden 672 · — «.)«. ,
« gesetz; — Zusammenstellung der Abänderungen und Nach—
3. Handels= und Gewerbe-esen: Bestimmungen zur Aus.- träge zu den Regulativen: für Privattransitlager von
führung der Berner Uebereinkunft wegen Bildung eines Holz, für die Abfertigung von Flössen, für Privattransit-
internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der lager von Getreide 2c., für die Zollerleichterung bei der
Literatur und Kunnft. 6273 Ausfuhr von Mühlenfabrikatten 677
1. Kon sulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisher mit der kommissarischen Verwaltung
des Konsulates in Kiew betraut gewesenen Vizekonsul Raffauf zum Konsul daselbst zu ernennen geruht.
Der bisherige Konsul in Beirut, Dr. Reitz, ist zum Konsul des Reichs in Cairo und der bisherige
erste Dragoman bei der Botschaft in Constantinopel, Dr. Schroeder, unter Beilegung des Charakters
als Generalkonsul, zum Konsul des Reichs in Beirut ernannt worden.
Der Kaufmann C. F. Bergmann ist zum Konsul des Reichs in San Juan de Norte (Nicaragua)
ernannt worden.
Auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 ist dem Kaiserlichen Geschäftsträger Grafen von
Tatten bach zu Madrid für die Dauer seiner Geschäftsführung und den Amtsbezirk der Kaiserlichen
Botschaft, ferner dem Kaiserlichen Konsul a. i. Ritschl zu Pretoria für seinen Amtsbezirk die Ermäch-
tigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die
Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
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