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2. Militär-Wesen.
I. Bekanntmachung.
Es wird hierunter eine Zusammenstellung der fernerweiten Aenderungen veröffentlicht, welche in dem
Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (Anlage D der Anstellungs-
grundsätze vom 7./21. März 1882, Central-Blatt S. 123) eingetreten sind.
Zusammenstellung.
II. Militärverwaltung.
14. Kadettenanstalten, es treten hinzu:
Hausinspektoren.
Hinter Ziffer 21 ist einzuschalten:
21a. Korps-Bekleidungsämter:
Bekleidungsamtsrendanten,
Bekleidungsamtsassistenten.
23. Proviantämter:
Statt „Reserve-Magazinrendanten“ ist zu setzen „Proviantamtsrendanten“; die „Depot-
magazinverwalter“ sind zu streichen, da diese Beamtenklasse nicht mehr besteht.
27. Anstatt „Unteroffiziervorschule zu Weilburg“ muß es jetzt heißen „Unteroffiziervorschulen“.
III. Marineverwaltung.
(Neue Fassung laut Bekanntmachung vom 4. Juni 1886, Central-Blatt S. 219.)
Statt
Magazinvorstände, Z *
Dagarinvorkeng bei den Verpflegungsämtern 2c.
ist zu setzen: v ·
Rendanten, bei den Verpflegungsämtern, soweit sie nicht aus Marine-Zahlmeistern oder
Kontrolöre, Unter-Zahlmeistern ergänzt werden.
Berlin, den 5. August 1888.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
II. Bekanntmachung.
Das durch Bekanntmachung vom 28. Juli 1886 (Central-Blatt 1886, S. 306—313) veröffentlichte „Ver-
zeichniß derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der in Anlage D der Grundsätze für die Besetzung der
Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern aufge-
führten Stellen des Reichsdienstes als Anstellungsbehörden anzusehen sind“, wird auf S. 307,
311 und 312 an den einschlägigen Stellen berichtigt wie folgt: