Volltext : Die Handelsgesetzgebung des deutschen Reiches.

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Grund  der  Gefährlichkeit.

Ob  die  Gefährlichkeit

 

Nr.  Benennung  der  Stelle.  sieh  7  nur

20.  Am  Hünerberg,  zunächst  den  Haßmersheimer  Untiefe  nur  bei  ganz  niederem
6  Gypsbrüchen  *-*  Vaser·

21.  Vein  sog.  Schorren,  zunächst  unterhalb  Hazmesheim  enge  seichte  Stelle  durch  nur  noch  bei  ganz

22.

An  der  Steinbacher  Mühle

 

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28.

24.

25.0

26.

I

Unterhalb  dem  Fahr  von  Neckarzimmern

Am  Binauer  Rank

Beim  unteren  Binauer  Fslchwehr

eine  Kiesbank  verursacht

Untiefe  mit  rauhen
Steinen

untiefe

niederem  Wasser.

bei  niederem  Wasser.

bei  niederem  Wasser.

ständig.

 

enge  seichte  Stelle  mit
rauhen  Steinen

nur  noch  bei  außerordentlich
  niederem
Waseer.

 

 

 

 

 

 

 

Beim  sog.  Rauschenstein  unter  dem  Binauer  Hölzle  enge  Stelle  bei  niederem  Wasser.
Bei  der  Guttenbacher  Ziegelhütte  Krümmung  ständig.
Im  Rainweg  oberhalb  Neckargerach  Krümmung  ständig.
.  Zwischen  den  Stauzeilen  beim  alten  n  Geracher  Fisch=  enge  seichte  Stelle  durch  ständig.
wehr  unterhalb  dem  Geracher  Fahr  das  alte  Fischwehr
Am  Lindaher  Rank  Krümmung  ständig.