Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Mauster 11 zu §. 67. 
Loosungsschein. 
  
  
Der Militärpflichtigge (Stand oder Gewerbee (Vor= und Familiennamn) 
geboren amn 18 zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesftah, hat bei der Loofung 
im —. ............. dieNiinimck.(gcschkicben)..ekhalten 
. Derselbe erschien zur Musierung Körperliche Fehler 
Aushebungsbeziri Brigade= hat Vorläufige Entscheidung Bemerkungen 
Nr. der alphabetischen: . ge- der 
Jahre Liste bezirk messen Ersatzkommission 
  
  
  
  
  
Original kosten frei. Duplikat 50 Pfennig. 
Inhaber bleibt verpflichtet, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar jedes Jahres unter 
Vorzeigung dieses Scheins bei der Ortsbehörde zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. 
Die fähliche Anmeldung ist so lange zu wiederholen, bis Inhaber eine endgültige Entscheidung 
über seine Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erhalten hat, mithin entweder einem Truppen= oder 
Marinetheil zur Einstellung überwiesen oder durch Empfang eines besonderen Militärpapiers oder Scheins 
von der Wiederholung der Anmeldung entbunden ist. 
echselt Inhaber im Laufe eines der Jahre, in welchem er sich zur ufnahme in die Rekrutirungs- 
stammrolle angemeldet bezw. anzumelden hat, den dauernden Aufenthaltsort oder Wohrsitz, so hat er 
dieses behufs Berichtigung der Rekrutirungsstammrolle sowohl beim Abgange der Behörde oder Person, 
welche ihn in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, 
welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. 
Außerdem sind bei jeder Meldung etwa eingetretene Veränderungen des Gewerbes, Standes u. s. w. 
anzuzeigen. 
Versäumniß der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. 
Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, 
wird mit Eeldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. 
ede geschehene Ab= und Anmeldung wird auf der Rückseite dieses Scheins vermerkt; beim Ver- 
ziehen wird der Abmeldevermerk mit dem Orte „wohin“ versehen. 
Anmerkung, 
e körperlichen Fehler werden, wie für die alpharctische Liste vorgeschrieven, bezeichnet (siebe Muster 6 Anmerkung 3). 
Die —. Entscheidung der Ersatzkommissson wird nur unterstempelt.
	        
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