Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

— 125 — 
Muster 16 zu 8. 85. 
Annahmeschein. 
Der Freiwillige (Stand oder Gewerbbe (Vor= und Familiennamen), geboren am 
2 18. zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat), ist bei dem Truppen- 
Ene zu (drei= oder vier-jährigem Dienst angenommen und bis zu seinem Diensteintritt nach 
. beurlaubt worden. 
Inhaber gehört mit Aushändigung dieses Scheins zum Beurlaubtenstand und hat sich behufs 
Aufnahme in die Kontrole bei der Kontrolstelle seines Aufenthaltsortes (Hauptmeldeamt, Meldeamt oder 
Bezirksfeldwebel) innerhalb von 3 Tagen anzumelden. 
Inhaber ist verpflichtet, jede Aufenthaltsveränderung der Kontrolstelle anzuzeigen, auch sich beim 
Verzug in einen anderen Kontrolbezirk bei der dortigen Kontrolstelle anzumelden. Unterlassung dieser 
innerhalb 3 Tage zu bewirkenden Meldungen wird bestraft. 
Der Gestellungsbefehl zum Diensteintritt wird dem Inhaber durch Vermittelung des Bezirks- 
kommandos zugehen. Demselben ist unweigerlich Folge zu läiten, 
, den ten 18 
Der Kommandeur des (Truppen-[Marine-sheils.) 
(I. S.) (Unterschrift.) 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Anmerkung. Der Annahmeschein ist in Größe eines Viertelbogens anzulegen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.