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dem Steueramt I. zu Scharmbeck im Bezirk des Hauptzollamts zu Geestemünde die Befugniß,
über Reisgries Begleitscheine 1 und ll auszufertigen und Begleitscheine 1 zu erledigen:
dem Nebenzollamt I. zu Gollub im Bezirk des Hauptzollamts zu Thorn die Befugniß zur Aus-
ferigung. von Begleitscheinen 1 über Getreide auf das Steueramt l. zu Schwetz;
dem Hauptsteueramt zu Düsseldorf die Befugniß zur Abfertigung derjenigen zur Ausfuhr be-
stimmten Branntweinfabrikate, deren Alkoholgehalt nicht unter Anwendung des Thermo-Alkoholometers
ermittelt werden kann, und
dem Nebenzollamt II. zu Blankenese im Bezirk des Hauptzollamts zu Altona die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz.
Zu Mindergangelt im Bezirk des Hauptzollamts zu Kaldenkirchen ist ein Nebenzollamt II.
errichtet worden.
Die im Bezirk des Hauptsteueramts zu Oels belegenen Orte Medzibor und Polnisch-Wartenberg,
in denen sich Steuerämter l. befinden, führen jetzt die Namen Neu-Mittelwalde und bezw. Groß-
Wartenberg.
Die dem Steueramt I. zu Kellinghusen im Bezirk des Hauptsteueramis zu Itzehoe beigelegte
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! des Hauptzollamts zu Altona über zollfreie Massengüter,
sowie über Waaren der Nummern a d, c und e, 13b und c des Zolltarifs ist auf die von den Haupt-
zollämtern zu Hamburg ausgestellten Begleilscheine 1 über Güter der gedachten Art ausgedehnt worden.
d Das Steueramt I. zu Springe im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim ist aufgehoben
worden.
Das Steueramt l. zu Uetersen ist von dem Bezirk des Hauptzollamts zu Altona abgezweigt
und dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Itzehoe zugetheilt worden.
Das Nebenzollamt II. zu Zawisna im Bezirk des Hauptzollamts zu Landsberg O. S. ist in
ein Nebenzollamt 1. mit folgenden Befugnissen umgewandelt worden:
1. zur Ausfertigung von Begleitscheinen I und ll über Getreide aller Art (Nr. 9), Butter (Nr. 25)
und Eier von Geflügel (Nr. 37b des Zolltarifs);
2. zur Erledigung von Begleitscheinen I über Waaren jeder Art, welche zur Ausfuhr nach Rußland
bestimmt sind.
Im Großherzogthum Baden.
Dem Nebenzollamt ll. zu Riedern im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stühlingen (Ober-Ein-
nehmerei Thiengen) ist die Befugniß zur Asfertig und gilenicungG von Uebergangsscheinen über
Branntwein, sowie zur Erledigung von B g d -Ausfuhranmeldungen nebst
Ertheilung der Ausgangsbescheinigung beigelegt worden.
In den zum Gebiete des Shöringigen Zoll= und Handelsvereins gehörigen Staaten, mit Aus-
nahme des Königreichs Preußen, sind zur Galedi *— bezw. Ausfertigung von Versendungsscheinen über
inländischen Branntwein folgende Steuerstelln b
I.
Zur Erledigung von Versendungsscheinen II über inländischen Branntwein
alle Bezirkssteuerstellen mit Ausnahme der Salzstenerämter, der Focherpenersiell und der
Uebergangssteuerämter.
II.
Zur z von Versendungsscheinen I über inländischen Branntwein und zur Erledigung
von bberfenune cheien über grarton Branntwein, soweit derselbe nicht zur Ausfuhr aus dem Ge-
biete der haft bestimmt ist: