Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Vierter Anhang Direktiobezirk: 
zur llebersicht über die Branntweinbrennereien rc. Hauptamtsbezirk: 
(Die von den Hauptamtern uszustellende o hwelsang hat sich auf 
den 
hanzen Hauptamtsbezirk, dle von den Direktiobehörden auszostellende 
auf den ganzen Dcrob n zu beziehen.) 
D. Besondere Nachweisung 
zu gewerblichen u. s. w. Zwecken steuerfrei abgegebenen Branntweins sowie des Niederlage- 
verkehrs mit inländischem unversteuerten Branntwein für das Betriebsjahr 18 
  
Hiervon (Spalte lI) wurden 
Zu gewerblichen EL ) 
Zwecken einschließlich 6# !!1 · 
der Essigbereitung, denaturirt mit 
ohne Denaturirung abgelassen zu 
iu Heil., zu wissen- 
schaftlichen oder zu dem aulge- Esüg und 
5 Pro. Pro. * Seifen 
Puß., Heizungs-, mcinen dena Pro *- Wasser, be- Ter- 4 wissen · und 
Koch. oder Be. i’ zent zent jiehungs. Schwesel. Schellack- ichon. Leill. Par. anderen 
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wurden steuerfreiim *ê“ " Hefen ätber lösung Aweten iabri. 
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abgelassen basen) geist basen wasser oͤl kation 
Hektoliter reinen Alkohols.) 
rl 2 3. 1. 5. 6. 7. 8. l 1o 11. 12. 13. 14. 15. 
  
Ju den in Spallen 16 und 17 aufgeführten Niederlagen 
betrug an in unversteuertem Branntwein**) 
Gattung der Niederlagen, in welchen Zahl dieser 
. der registermäßige der Zugang im D der Abgang im der registermäßige 
.,.. .. . Niederl . . 
MlandtscherBranntweinsteuerfretgclagcrt««"9"’Minnen-»MkdesBetriebs-Laune-Betriebs-Bestand-m- 
» Anfaug des jahres jahres Schluß des 
worden ist. Betriebsjahres (Anschreibung) (Abschreibung) Betriebsjahres 
Hektoliter reinen Alkohols.) 
16. I7. 18. 18. 20. 21. 
a) Deffentliche Niederlagen für unverzollte Waaren 
b) Oeffentliche Niederlagen für Branntwein 
) Privattheilungslager 
d) Andere Privatlager unter amtlichem Mitoerschluß 
e) Konten über den zur Reinigung gelangenden 
Branntwein 
  
5 Säummtliche i in der Nachweisung anzuschreibenden Mengen reinen Alkohols sind ohne Dezimalen in vollen Hektolitern (= 10 000 Liter. 
vrozent) zu verzeichnen. Ueberschießende Mengen von weniger als 50 Liter (= 5.000 Literprozent) sind bei der Anschreibung außer Betracht 
zu lassen, aiche von 50 Liter und darüber auf ganze Hektoliter abzurunden. 
)(Die Einträge in den Spalten 18 bis 21 müssen mit den betreffenden Niederlage, beziehungsweise Kontoregistern übereinstimmen.
	        
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