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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 7. Februar d. J. beschlossen.
Die Mindestmenge gewöhnlichen Branntweins, für welchen bei der Ausfuhr eine Vergütung der
Maischbottich= oder Materialsteuer gewährt werden darf, beträgt 50 Liter von mindestens 35 Vo-
lumenprozenten oder 30 Gewichtsprozenten wahrer Stärke.
2. Für die Vergütung der Maischbottich= oder Branntweinmaterialsteuer bei der Ausfuhr von mit
dee Zuckerstoffen oder anderen Ingredienzien versetztem oder auf andere Weise zum mensch-
Ich en Genuß fertig gestelltem feineren Trinkbranntwein, von Fruchtsäften, Punsch-Essenzen und
zur Verwendung in der Fabrikation von Trinkbranntweinen bestimmten alkoholhaltigen Essenzen,
zu deren Herstellung noch unter steuerlicher Kontrole befindlicher, Branntwein verwendet ist, finden.
die Bestimmungen des Bundesrathsbeschlusses vom 12. Juli v. Is. — vergleiche die Bekannt-
machung vom 19. Juli 1888 lit. C. II b, d bis x eEeuen. Seite 455 ff.) — entsprechende
Anwendung.
Berlin, den 21. Februar 1889.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn.
4. Marine ud Schiffahrt.
Die im Reichsamt des Innern als Anhang zum internationalen Signalbuch herausgegebene „Amtliche
Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1889“
ist im Verlage, der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin soeben erschienen.
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wieder-
verkäufern zum Preise von 1,10 für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im Buch-
handel ist dasselbe zum Preise von 1,60 JI. für das Exemplar zu beziehen.
Berlin, den 16. Februar, 1889.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
9 Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum
3 Grund des
2 I s Anweisung Ausweisungs ·
der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlosfen hat. beschlusses.
1. 2. . 3. 4. . 6.
« AufGrunddees362desStkafgesepbuchs
l.JosefThtek, 30 Jahre alt, geboren und ortsange-Landstreichen, Königlich preußtscher Re.i. Februar
Schneidergeselle, hörig zu Przeu##slany, Galizien, Heerbngopräfident zus d. J.
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2. Anna Seltmann, 35 Jahre alt. Pboren und ortsange-desgleichen, Königlich preußischer Re.]6. Februar
unverehelicht, hörig zu Hof, Oesterreich, ferungeprälibent zus d. J
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3. Vincent Robak, 28 Jahre alt, geboren und ortsaonge-Landstreichen und Königlich preußischer Re.28. De
Arbeiter, Haig zu Dubecko, Bezirk Brzezow, Betteln, Lerungepräfteen" zu .
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