Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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3. Versich erung Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend den revidirten Prämientarif für die Versicherungsanstalt der Tiefbau-Berufsgenossen- 
schaft. Vom 18. April 1889. 
Für die Versicherungsanstalt der das Gebiet des Reichs umfassenden Tiefbau-Berufsgenossenschaft 
wird an Stelle des unter dem 8. Dezember 1887 bekannt gemachten provisorischen Prämientarifs, nach 
Anhörung des Genossenschaftsvorstandes, und nachdem inzwischen auch für die genannte Berufsgenossen- 
saft ein sa ahentan , usgeen worden ist, der nachstehende revidirte Tarif auf Grund des §. 24 des 
sicher setzes hiermit festgesetzt: 
Reuidirter: Prämientarif 
für die Versicherungsanstalt der Tiesbau--erufsgenossenschaft. 
  
  
Betrag der für 
Lohn-Prozente,jede angefangene 
de halbe Mark des 
Laufende Gefahren welche als in Betracht kom- 
n Betriebsarten. f Prämie zu ent-menden Lohnes 
. W-kichteniiud.zuerst-richtenden 
Prämie. 
Prozent Vi. 
  
1. Straßen-Reinigung und -Unterhaltung, sonstige 
Erdarbeiten, insbesondere Meliorations- 
arbeiten, Transport von Erde und anderen 
Baustoffen, Unterhaltung von Schmuckan- 
lagen, soweit nicht nach Ziffer 2 oder 3 eine 
höhere Gefahrenklasse Anwendung findet A 1 ½ 
2. Größere Erdbau-Ausführungen, alle Arbeiten 
der Handwerker, wie Maurer-, Zimmer-, 
Dachdecker= 2c. Arbeiten, Brunnenbau, Fun- 
dirungen, Wasserbauten, Unterhaltung und 
Reparatur von Mühlengerinnen, Reinigen 
von Abzugskanälen und Teichen, Dampf- 
walzenbetrieb, Betrieb von Pumpwerken zu 
Be= und Entwässerungen, dann von Wasser- 
und Windmotoren, Herstellung von Stein- 
slag, Schlackenklopfen, Betrieb von Stein- 
brüchen B 2 1 
3. Sämmtliche Sprengarbeien. Stollen- und 
Schachtbau C 8 4 
  
  
  
  
Sonstige Bestimmungen und Erlänterungen. 
1. Für Arbeiten, welche vorstehend nicht aufgeführt sind, ist der Prämiensatz der Klasse B zur 
Anwendung zu bringen. 
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