Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Anlage 
zur Anleitung für die Ermittelung des Alkohol- 
gehaltes im Branntwein. 
  
Absertigung 
versetzten Branntweinen, Fruchtsäften und dergleichen. 
1. Die Feststellung der Litermenge reinen Alkohols bei Branntweinen, Punschessenzen und anderen alkohol- 
haltigen Essenzen, welche derartig mit Zuckerstoffen oder anderen Ingredienzien versetzt sind, daß eine 
zuverlässige Prüfung mittelst des Thermo-Alkoholometers ausgeschlossen erscheint, sowie bei Frucht- 
säften erfolgt mit Hülfe des unter Nr. 3 näher bezeichneten Destillirapparates. 
2. Der abzufertigenden Flüssigkeit ist nach gründlicher Durchrührung oder Durchschüttelung eine Probe 
zum Zweck der Alkoholisirung zu entnehmen und dieselbe darauf zu prüfen, daß ihre Beschaffenheit 
nicht den im §. 1 der Anleitung zur Ermittelung des Gehalts an reinem Alkohol im Branntwein 
unter b 1 angegebenen Voraussetzungen zuwiderläuft. 
Werden mittelst eines und desselben Abfertigungspapieres mehrere mit gleichem Branntwein- 
fabrikat gefüllte Fässer oder Flaschen von annähernd gleich großem, d. h. nicht mehr als 10 Prozent 
von einander abweichendem Rauminhalt oder verschiedene Sorten von Fabrikaten in einer gleich großen 
Anzahl von Flaschen von annähernd gleich großem Rauminhalt zur Revision gestellt, so kann zum 
Zweck der Alkoholisirung eine Durchschnittsprobe in der Art gebildet werden, daß nach gehöriger Um- 
rührung des Inhalts aus der Mitte jedes Fasses, bei in Flaschen vorgeführten Fabrikaten aus einer 
hinreichenden Anzahl von Flaschen, oder falls verschiedene Sorten von Fabrikaten in Flaschen vor- 
4 werden, aus einer gleich großen Anzahl von Flaschen jeder Sorte, eine Probe von annähernd 
gleich großem Volumen entnommen wird. Diese Proben werden in ein vollkommen reines und 
trockenes Gefäß geschüttet, sodann wird die Mischung gehörig umgerührt und der erforderliche Theil 
derselben zur Ermittelung der Stärke auf den Destillirapparat gebracht. Die für die Mischung er- 
mittelte Stärke ist der Berechnung des in den zur Untersuchung gezogenen Fässern und Flaschen ent- 
haltenen reinen Alkohols zu Grunde zu legen. 
3. Der zur Alkoholisirung dienende Destillirapparat (siehe die nachstehende Zeichnung) besteht aus dem 
mittelst Spiritusflamme zu erhitzenden Siedekolben F und dem durch das Rohr K damit zu verbin- 
denden Kühler K, in welchem die bei der Destillation erzeugten Dämpfe sich verdichten. Ein Meßglas 
mit einer dem Raumgehalt von 100 cem entsprechenden Marke dient zur richtigen Befüllung des
	        
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