4.
2
— 335 —
Mit dem Meßglas II werden 100 cem des auf seinen Alkoholgehalt zu untersuchenden Fabrikats
sorgfältig abgemessen und in den Kolben Feingegossen, sodann werden 100 cem Wasser hinzugefügt.
Hierauf, werden Kolben und Kühler in den Doppelträger D eingehängt und durch das mittelst der
Ueberwursschrauben und # fest angezogene Rohr K mit einander verbunden. Endlich wird der
Kühler mit kaltem Wasser angefüllt, bis der Ueberschuß aus v abzulaufen beginnt. Wird nun der
Kolben F erhitzt, so fließt bald aus dem Kühler bei ic eine klare Flüssigkeit in Tropfen ab, welche
man in dem vorher mit reinem Wasser ausgespülten und sodann völlig entleerten Meßglas I/ auf-
sängt. Bei Fortsetzung der Erwärmung wird zunächst der obere Theil des Kühlers heiß, allmälig
beginnt auch sein unterer Theil sich zu erwärmen. Tritt dies ein, so gießt man sofort in den Trichter
von neuem so lange kaltes Wasser, bis der ganze Kühler sich wieder kalt anfühlt. Auf rechtzeitige
Erneuerung des Kühlwassers ist in der ersten Hälfte der Destillation mit besonderer Aufmerksamkeit
* kchen, ; im übrigen ist die Erneuerung während jeder Destillation zwei, höchstens drei Mal
erforderlich.
Die Destillation ist so zu führen, daß ein direktes Uebertreten der Flüssigkeit aus dem
Destillirkolben durch den Kühler hindurch in das Meßglas vermieden wird. Zu diesem Behuf ist
auch auf die Größe der Spiritusflamme zu achten; inselondere empfiehlt es sich, die Flamme nur
während des Anheizens nahe der Mitte des Kolbens zu halten, dagegen, sobald das Sieden einge-
leitet itt und das Abtropfen von Flüssigkeit aus dem Kühler beginnt, die Lampe soweit zur Seite zu
rücken, daß die Flamme nicht nur den Boden, sondern zum Theil auch den Mantel des Kolbens
bestreicht. Proben, bei welchen fahrlässigerweise die Destillation so stürmisch erfolgt, daß das Destillat
nich! ausschichlh in Tropfen, sondern zum Theil in zusammenhängendem Zuse abläuft, sind stets
zu verwerfen.
Hat sich das Niveau der Flüssigkeit im Meßglas Al allmälig der Marke genähert und liegt
nur noch 1 bis 2 mm unterhalb derselben, so wird das Glas vom Ausfluß 26 entfernt und die
Destillation durch Beseitigung der Spiritusflamme unterbrochen. Hierauf füllt man in das Meßglas
behutsam soviel Wasser ein, daß das Früssigkeitsniveau die Marke gerade erreicht, sodann durchschüttelt
oder durchrührt man die Füllung des Glases und senkt schließlich von den zu dem Apparat gehörigen
beiden kurzen Thermo-Alkoholometern das entsprechende ein. Sollte etwa beim Auffangen des
Destillats im Mebglas oder bei dem letzten Auffüllen desselben mittelst Wasser das Flüssigkeitsniveau
bis über die Marke angestiegen sein, so ist der Versuch zu verwerfen. 4
Vor der Prüfung einer zweiten Sorte von Fabrikaten ist das Verbinhungsror & nach Lösen
der Schrauben zu entfernen und der Kolben Fzu entleeren. Einer Reinigung desselben bedarf es
Räabh zichte dagegen empfiehlt es sich, das Meßglas vor jeder neuen Untersuchung mit Wasser
auszuspülen. .
· Bei dem Einlegen des Apparats in den zugehörigen Kasten erhalten die einzelnen Theile die
in letzterem vorgemerkten Plätze. » »
» Vor dem Einlegen des Kühlers ist dieser, der während des Gebrauchs mit Wasser stets ange-
füllt bleibt, zu entleeren, zu welchem Behufe die Kappe u abgeschraubt werden muß.
Die Ermittelung der scheinbaren Stärke des gewonnenen Destillates mit Hülfe des entsprechenden
Weern Alkaholometer und die Ermittelung der wahren Stärke erfolgt nach Maßgabe der allgemeinen
Vorschriften der S§#. 7 und 10 der Anleitung unter Anwendung der Tafel 1 beziehungsweise 4. Die
ierbei gefundene wahre Stärke ist der Alkoholgehalt des untersuchten Fabrikats.
Behuss Ermittelung der Litermenge reinen Alkohols, welche in dem abzufertigenden Fabrikat enthalten
ist, wird, falls letzteres sich in Gebinden befindet und der Rauminhalt der Gebinde nicht aichamtlich
ermittelt ist, dieser Siet stets durch Vermessung der Gebinde mittelst des Längen= und Höhenmessers
oder durch Nachvermessung auf nassem Wege fesgeseent · · ’«
Wird bei einer derartigen Abfertigung ein mit Fabrikat nicht vollständig befülltes Faß vorge-
sunden, so ist der Inhalt soweit zu ergänzen, daß die Tiefe der Leere am Spunde nicht mehr als
6 em beträgt. Kann diese Auffüllung nicht geschehen, so ist der Inhalt nach Maßgabe des §. 20 der
im §. 15 der Anleitung bezeichneten Gonrahßhen „Anleitung zur Bestimmung des Literinhalts der
Brennerei= und Brauereigeräthe u. s. w.“ festzustellen. .
Ist das abzufertigende Fabrikat in Flaschen enthalten, so genügt es, durch probeweise Ver-
messung einiger der annähernd gleich großen Flaschen die Litermenge der ganzen Post festzustellen.
51n