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Neite 17. In dem Zusatz Ziffer 2 zu 8. 14 ist das Wort „Beurlaubung“ durch „Komman-
dirung“ zu ersetzen.
Seite 78. Ziffer 26 ist im ersten ae auf a 30 der Friedens-Besoldungsvorschrift anstatt
auf §. 341 und 4b des Geldverpf für das preußische Heer im Frieden zu
verweisen.
Ebendaselbst. Im zweiten Absatz ist die Stelle „unter den dort angegebenen Bedingungen“
zu streichen.
Berlin, den 6. Juli 1889.
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Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Bosse.
3. Marine und Schiffahrt.
Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes: „Handbuch für die deutsche
Hondelsmarie auf das Jahr 1889“ ist im Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin soeben
erschienen.
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wieder-
verkäufern zum Preise von 5,62 77. für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im
Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 7,500 „E. für das Exemplar zu beziehen.
Berlin, den 2. Juli 1889.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Bosse.
4. Versicherung = Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Abänderung des Bestandes mehrerer Berufsgenossenschaften.
Vom 5. Juli 1889.
Der Bundesrath hat in seiner Sihng vom 16. Mai 1889 nach erfolgter Beschlußfassung der be-
theiligten GE schaf auf Grund des §. 31 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli
1884 beschlossen:
a) zu genehmigen, daß die Betriebe der Dachfilz= und Dachpapperstabrunoo aus der Papier-=
verarbeitungs-Berufsgenossenschaft ausgeschieden und der Beru Pgenosseuschaft der chemischen
Industrie zugewiesen werden, sowie daß diese Veränderung schon vom 1. Januar 1888 an in
Kraft tritt;
b) sich damit einverstanden zu erklären, daß die Betriebe der Edelstein- und Halbedelstein-
Schleiferei und -Schneiderei aus den B ks-Ber haften ausgeschieden und den
beiden Edel= und Unedelmetall- Berufsgenossenschaften“ zugetheilt werden, vorbehaltlich der
näheren Bestimmung des Zeitpunktes, an welchem diese Aenderung in Kraft treten soll;
J) zu genehmigen, da die Speckstein = Gasbrennerfabriken aus den Baugewerks-Berufsgenossen-
schaßen ausgeschieden und der Töpferei -Berufsgenossenschaft zugewiesen werden, sowie daß
diese Aenderung mit der Wirkung vom 1. Jannar 1889 ab stattfindct.
Der Zeitpunkt zu b des Beschlusses wird nach erfolgter Feststellung demnächst belkannt ge-
geben werden.
Das Reichs-Versicherungsamt.
Dr. Bödiker.
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