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Vorstellungsliste 4
enthält die zur Aushebung in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen der Landbevölkerung.
Vorstellungsliste F.
enthält die Militärpflichtigen der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung, und zwar:
a) die Auszuschließenden,
b) die Auszumusternden,
J0) die zum Landsturm ersten Aufgebots in Vorschlag Gebrachien,
4) die zur Marine-Ersatzreserve in Vorschlag Gebrachten,
e.) die zur Aushebung für die Marine in Vorschlag Gebrachten.
Die Eintragung der –i in die Vorstellungsliste E erfolgt nach der bei der Musterung
festgesetzten Reihenfolge (§. 66, 5.
Diese Reihenfolge ist auch für die Vorstellungsliste Fe maßgebend.
Sämmtliche Vorstellungslisten A bis F werden in je vier Ausfertigungen von der Ersatzkommission
gefertigt und vollzogen, von denen je eine für die Hewierr Mitglieder der Ober-Ersatzkommission und
der Ersatzkommission bestimmt ist.
Die Ausfertigungen für die Militärvorsitzenden läßt der Militärvorsitzende der Ersatzkommission,
die für die Civilvorsitzenden der Civilvorsitzende der Ersatzkommission anfertigen.
Als Beilagen zu den Vorstellungslisten plenen-
enthaltend die zur Disposition der Ersezkeyi genlafienen Mannschaften, über welche zu entscheiden
ist (§. 82,);
Beilage 2,
enthaltend die zur Zeit des Aushebungsgeschäfts noch vorläufig beurlaubten Rekruten (8§.76, ; und 81,2);
Beilage 3,
enthaltend diejenigen zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, welche
a) wegen häuslicher Verhältnisse ihre Befreiung von der aktiven Dienstpflicht beantragen,
b) von den Truppen= bezw. Marinetheilen abgewiesen worden sind (F. 94, .
Die Anfertigung der Beilagen 1 und 2 liegt dem Militärvorsitzenden, dieienige der Beilage 3 dem
Civilvorsitzenden der Ersatzkommission ob und zwar in je vier Ausfertigungen und nach demselben
Muster wie die Vorstellungslisten.
Betreffs Veränderungen bezw. Zugangsnachweisungen zu den Vorstellungslisten siehe 8&. 68, und 72,.
Die Vorstellungslisten nebst Beilagen und Zugangsnachweisungen werden mit den Restantenlisten zu-
sammen aufbewahrt und vernichtet (s. 48, J.
Abschnitt VI.
Ersatzvertbeilung.
S. 51.
Ermittelung des Ersatzbedarfs.
Der Kaiser bestimmt allfährlich die Zahl der in das Heer und in die Marine einzustellenden Rekruten.
Hiernach wird be- eurn Truppen= und Marinetheilen der Ersatzbedarf — unter Anrechnung der zum
drei= oder vierjährigen Dienst freiwillig eintretenden Mannschaften — ermittelt.
Der festgestellte Ersatzbedarf') wird dem Ausschusse des Bundesraths für das Landheer und die
Pältungen bis zum 1. Mai jedes Jahres mitgetheilt.
iese Mittheilung geschieht durch das Königlich preußische Kriegsministerium für alle deutschen Truppen-
und Marinetheile, mit Ausnahme der Königlich bayerischen Truppen.
Der Ersatzbedarf der Marinetheile wird nach Land= und nach seemännischer (halbseemännischer) Be-
völkerung getrennt aufgestellt.
ei Berechnung des Ersahbedars bleiben die etwa zur Einberufung gelangenden Volksschullehrer und Kandidaten
des Volesschebei (5. 9) außer Betracht.