Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

— 488 — 
Tentral-Slatt 
Deutsche Reich. 
— 
Reichsamt des Innern. 
—. —— — 
Vn betiehen durch alle Postanstalton und Buchhandlungen. 
  
          
  
Berlin, Freitag, den 23. August 1889. 9 35. 
Inha#lt: 1. Zell- und Stener= #esen: me des Ar. 8. Finanz-Wesen: Nachweisung der HEinnahmen des .. 
tikels „höl n Ventilatoren“ in die näess sung der zu vom I. Wr bis Ende Iu ( 188 484 
### gewöhnlichen Schiffsutensilien zu rechnenden In- r' iphabeiisch geordnetes 
tarienstükee Seite 483 —t — im Reichsgebiet kelete nen, regel- 
mäßigen 1Unersachungen unterliegenden und den Anforde. 
2. gnmen — Ermächtigung #r rungen der Reblaus-Konvention entsprechend ertiarien 
Vornahme von X ------ Ganenbauxesnagen......... 485 
  
  
1. Zoll und Stener-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 6. Juli d. Is. beschlossen, hölzerne Ventilatoren in die 
Nachweisung der zu den gewöhnlichen Schiffsutensilien zu rechnenden Inventarienstücke — Anlage E 1 
zu den Normatiobestimmungen für die Hafen-Regulative (Central-Blatt für das Deutsche Reich, Jahr- 
gang 1888 S. 761 ff.) —, und zwar als Bootsmannsgut unter Ziffer VII daselbst aufzunehmen. 
Berlin, den 19. August 1889. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Aschenborn. 
2. Koufulat.= Wesen. 
Seine Waiestit der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den bisherigen Vize-Konsul in East London, Hermann Malcomeß, zum Konsul in King 
Williams Tomn, 
den Kaufnam John Dircks zum Vize-Konsul in East London 
zu ernennen geruht. 
Dem Verweser des Kalserlichen Konsulats zu Jassy, Dragoman Bojinca, ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats und für die Dauer seiner 
Geschäftsführung die Ermächügmng ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsange- 
hörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
75 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.