Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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3. Zoll= und Steuer--Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Es ist ertheilt worden: 
der Zollabfertigungsstelle auf der Post zu Frankfurt a. M. im Bezirk des Hauptsteueramts 
daselbst die Befugniß zur Abfertigung der unter die Tarisnummern 22 f, 22 2K 1, 22 g2 und die An- 
merkung zu Nr. 22f und g fallenden Waaren zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Tarisnummem:; 
dem Steueramt I. zu Belgard im Bezirk des Hauptsteuceramts zu Schivelbein die Besugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über Taback und Salz: 
dem Steueramt ll. zu Halle i. W. im Bezirk des Hauptsteueramts zu Minden i. W. die Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen lI, auch solcher über inländisches Salz, und 
dem inzwischen von dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Celle abgezweigten und dem Bezirk des 
Hauptzollamts zu Harburg zugetheilten Steueramt I. zu Soltau die Befugniß zur Erledigung von Begleit- 
sheine 1 über die für die Fabrik des G. A. Röders in Soltau zur Veredelung eingehenden Krahn= und 
Hahnpipen. 
Das Steueramt I. zu Wilster im Bezirk des Hauptsteueramts zu Itzehoe sowie die öffentliche 
Niederlage bei dem Nebenzollamt I. zu Stolpmünde im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stolp sind 
aufgehoben worden. 
Im Königreich Württemberg. 
Den Orts-Steuerämtern zu Enzberg und Oetisheim im Bezirk des Kameralamts zu Maul- 
bronn ist die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier beigelegt worden. 
Im Großherzogthum Baden. 
Der Steuer-Einnehmerei zu Triberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lahr ist die Besugniß 
zur Abfertigung von unter Eisenbahnwagen-Plombenverschluß ankommenden übergangssteuerpflichtigen Bier- 
sendungen ertheilt worden. 
Im Großherzogthum Oldenburg. 
Dem Nebenzollamt I. zu Rüster siel im Bezirk des Hauptzollamts zu Varel ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II, auch solcher über inländisches Salz beigelegt worden. 
Im Herzogthum Braunschweig. 
Dem Steueramt zu Seesen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Braunschweig ist die Befugniß 
zur Ausfuhrabfertigung von Tabackfabrikaten ertheilt worden. 
Im Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg. 
Die Follabfert ungsstelle Landungsbrücke des Hauptzollamts Hamburg (Jonas) ist zur Erledi- 
gung von Ue aegangsscheinen ermächtigt worden.
	        
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