Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

— 567 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu betiehen durch alle Vostanstalten und Huchhandlungen. 
XVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. November 1889. M 49 
  
· 
Inhalt: 1. Zol- und Siener= Wesen: Ergänzung der 
Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergeseß hinsicht- 
lich der Begleitscheine bei Zuckertransporten; — Abänderung 
3. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil- 
stands-Akten im Schutzgebiet der Neu. Guinea. Kompagnie 
575 
  
des Verzeichnisses der Zuckersteuerstellen; — Anderweite 4. WMarine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes 
Bestimmungen über B tweinst Berechtigungsscheine, der Entscheidungen des Ober. Seeamts und der Seeämter 
sowie Steuervergütungsscheine für Branntwein und Zucker 575 
Seite 5607 5. Pollzei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Konfulat--Wesen: Ernennng 575 Reichsgebette 5353795 
  
1. Zoll= und Steuer--Wesen. 
Der Bundeerath hat in seiner Sitzung vom heutigen Tage beschlossen, hinter §. 101 der Aus- 
führungsbestimmungen zum Zurckerstenergesetz (Central-Blatt von 1888 Seite 267 folgd.) als S. 101 
solgende Bestimmungen einzuschalten: 
8. 101a. 
„Bei der Ausfertigung eines Begleitscheins über mehrere mit Zucker beladene Eisenbahn- 
wagen ist in den Begleitschein die Anzahl, Bezeichnung und das Gewicht der in jedem Wagen 
verladenen Kolli aufzunehmen. 
Bei Transporten unter Raumverschluß sind dem Begleitschein zu den Schlössern jeder 
besonderen Kunstschloß-Serie 2 Schlüssel in gesonderter Verpackung beizugeben. 
Falls unterwegs in Folge von Naturereignissen oder Unglücksfällen oder aus Eisenbahn- 
Betriebsrücksichten ein oder mehrere Wagen zurückbleiben müssen, ist von der Güter-Expedition 
eine beglaubigte Abschrift von dem Begleitschein zu fertigen und auf dem Original, sowie auf 
der Abschrift mit rother Tinte ein Vermerk über die zurückgebliebenen Wagen zu machen, welchem 
etwa folgende Fassung zu geben ist: 
„Eisenbahnwagen Vr. laufunfähig und behufs Umladung in Station N. zurück- 
geblieben. 
Duplikatschlüssel zurückbehalten. 
(Datum, Stempel und Unterschrift der Güter-Expedition.)“
	        
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