— 578 —
3. Militär-Wesen.
Bekanntmachung.
In dem durch Bekanntmachung vom 24. Juni 1887 (Central-Blatt, Anhang S. 217) veröffentlichten
Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Siellen wird der
wschnit XIll erzogthum Sachsen- Altenburg unter — 16 und 17 bgeändert“ wie falgt
Angabe Bezeichnung
bei den fur Militär,Dder Behörden, an welche
anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten richten sind, wenn es nicht Bemerkungen.
Stellen, in welchem dde Behörde selbst ist, bei
Umfange dieselben welcher die Anftellung
vorbehalten sind. gewünscht wird.
XIII. DBerzogthum Sachsen- Altenburg.
16. Sportelbeamte bei den Steuer-
und Rentämtern, — Herzogliches Mi- Die Stellen unter 16 mit dem
nisterium, Abthei- Vorbehallte, Aspiranten zum
höheren Steuerdienst aus dem
lung für Finanzen. Eivilstande zunächst solche
Stellen zu übertragen, jedoch
höchstens bis zu einem Dritt
· tbeil der Stellen.
17. Steuerausseher, mindestens zu zwei
Dritteln.
Berlin, den 28. November 1889.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Bosse.
Bekanntmachung.
iun dem Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (Anlage L) der
Anstellungsgrundsätze vom 7./21. März 1882, Central-Blat S. 123) wird der durch die Bekanntmachungen
vom 4. Juni 1886 (Central-Blatt S. 219) und 5. August 1888 (a. a. O. S. 672) veröffentlichte, auf die
Marineverwaltung bezügliche Abschnitt Il durch noachstehende Zusammenstellung ersetzt:
III. Marine-Verwaltung.“)
„Sekretariatsassistenten im Reichs-Marine-Amt und beim Ober-Kommando der Marine, soweit
sie nicht ausnahmsweise aus Beamten der Marine ergänzt werden,
“*“*5 — im Reichs-Marine-Amt und beim Ober-Kommando der Marine, soweit
sie nicht aus Beamten der Marine ergänzt werden,
ari
V I
" Die mit einem — bezeichneten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren des Land.
heeres zu berücksichtigen sind.