Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Marine-Intendantur-Registraturassistenten, 
Sekrelär und Registrator, bei der Seewarte, soweit sie nicht mit Beamten der 
Sekretariats= und Registraturassitent! Stationsintendanturen besetzt werden, 
Rendanten 1 „ .. 
Kontrolöre bei den Bekleidungsämtern soweit sie nicht ausnahmsweise aus Beamten 
*5½ 
„Nendanten bei den Verpflegungsämtern der Marine ergänzt werden, 
1 soweil sie nicht aus Personen des aktiven Dienststandes er- 
gänzt werden, 
     
  
     
und der Werftfahrzeuge, 
2Spritzenmeister, 
Marine-Gerichtsaktuare, 
Lazareth= und Kasernen-Inspektoren, 
Schiffslazareth-Depot-Verwalter, 
Lootsen-Sekretär, 
Materialien-Verwalter, 
Schiffsführer, = Maschinisten, 
· ) « -. 
XSteuekleute,XUnter-Steuetleute,XLootseIh beim Lootsenkommando an der Jade, 
2 Leuchtthurmwärter, Leuchtthurmwärtergehülfen, 
Nebelsignalwärter, 
SSchisfsführer, 
Suerleuts, . beim Vermessungs-Dirigenten der Marinestation der Ostsee, 
„Nebelsignalwärter, 
Maschinisten und -Heizer für Wasserheizanlagen, Wasserleitungen und Garnisonwaschanstalten, 
Gärtner und Parkaufseher in Wilhelmshaven, 
Drucker“ igehülfe im Reichs-Marine-Amt, 
Bauschreiber, 
Küster, 
Garnison-Todtengräber. 
Berlin, den 29. November 1889. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Bosse. 
Bekanntmachung. 
In dem durch Bekanntmachung vom 28. Juli 1886 (Central-Blatt S. 306) und 6. August 1888 
(d. a. O. S. 672) veröffentlichten Verzeichniß derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der in Anlage l) der 
Grundsätze für die Besetzung der Suballern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden 
mit Militäranwärtern ausgeführten Stellen des Reichsdienstes als Anstellungobehörden anzusehen sind, 
wird der auf die Marineverwaltung bezügliche Abschnitt durch nachstehende Zusammenstellung ersetzt: 
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