Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. Januar 1890. | Nr. 1.
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Zollbehandlung der 3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des fünften Nachtrags
im Veredelungs= und Schiffsbauverkehr eingehenden, im zur amtlichen deutschen Ausgabe des Internationalen
Inlande verbleibenden Umschließungen; — Behandlung Signalbuchs 2
der den Branntweinbrennereien gelieferten Kunstschlösser
im Falle der Betriebseinstellung.....Seite1 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilungen 2 Reichsgebiete . 2
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember d. J. hinsichtlich der Zollbehandlung der im
Veredelungs- und Schiffsbauverkehr eingehenden, im Inlande verbleibenden Umschließungen das Folgende
beschlossen:
Die mit Waaren des Veredelungsverkehrs aus dem Auslande eingeführten an sich zollpflich-
tigen Umschließungen, welche im Inlande verbleiben, während die darin eingeführten Waaren
wieder in das Ausland zurückgehen, sind als selbständige Waaren zu behandeln und deshalb
nach Maßgabe ihrer Beschaffenheit in Verzollung zu nehmen.
Dasselbe gilt von den im Inlande verbleibenden Umschließungen, in welchen Waaren zum
inländischen Schiffsbau nach Maßgabe des Schiffsbauregulativs (Central-Blatt 1889 S. 431 ff.)
zollfrei eingehen.
Berlin, den 24. Dezember 1889.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr von Maltzahn.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember d. J. beschlossen, daß im Falle des Eingehens
einer Branntweinbrennerei die von der Steuerverwallung gelieferten Kunstschlösser zurückzunehmen sind.
Eine Erstattung der Anschaffungskosten findet hierbei nicht statt.
Berlin, den 24. Dezember 1889.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr von Maltzahn.