Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im. 
Reichsamt des Innern. 
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Bu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Mai 1890. S21. 
Inhalt: 1. Eisenbahn-Wesen: Abänderung des §. 35 des 4. Allgemeine Verwaltungs= Sachen: Vierteljährliche Gehalts- 
Betriebs -Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands zahlung an Beamte verschiedener, vom Reichsamt des 
sowie der Anlage D zu diesem Reglement Seite 137 #n#ern rressortirenden 15 Erscheinen eines 
2. Finanz-Wesen:. Nachweisung der Einnahmen des Reichs Dach kags zum Handt uch für das Deutsche eich auf # 
vom 1. bis Ende April 18999 1338 5. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Bestellung von Kon- 
3. Zoll= und Steuer- Wesen: Buch- und Lagerkontrole für ge- sular-Agenten; — Entlassung; — Todesfälle 141 
brannten Kaffee im Grenzbezirk der Provinz Westfalen; 6. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des l. Nachtrags iur 
— Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen amtlichen Schiffsliste für 18909) 
der Zoll, und Steuerstellen — desgt. der Zockersteuer, 7. Polizei-Wesen: Auswetsung von Ausländern aus len 
stelllen #139 Reichsgebiete . .....l4l 
  
  
1. Eisenbahn-Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend Abänderung des §. 35 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands 
sowie der Anlage D zu diesem Reglement. 
Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 1. d. Mts. 
nachstehende Abänderungen des §F. 35 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands sowie 
der Anlage D zu diesem Reglement beschlossen: 
I. Im §. 35 Absatz 2 sind die Worte „Eil= und“ zu streichen. 
II. Im ersten Absatz der Bestimmung unter I der Anlage D ist am Schlusse hinter den Worten 
„chlorsauren Salze“ einzuschalten: 
677 Rottweiler Klein-Kaliber-Pulver (ein chemisches Pulver aus aufgelöster nitrirter 
Cellulose).“ 
III. In der Bestimmung unter lla der Anlage D ist vor den Worten „sowie ferner aus dem so- 
genannten Favierschen Sprengstoff“ einzuschalten: 
„aus Ruborit (einem Gemenge von Ammoniaksalpeter und Dinitrobenzol).“ 
IV. Hinter der Bestimmung unter XXXI der Anlage D ist folgende Bestimmung hinzuzufügen: 
„XXXla. Mit Fett oder Oel getränktes Papier sowie Hülsen aus solchem 
werden zu den vorstehend unter X XXI Absatz 1 vorgeschriebenen Bedingungen befördert.“ 
Vorstehende Aenderungen treten am 1. Juni d. Is. in Kraft. 
Berlin, den 18. Mai 1890. Der Reichskanzler. 
v. Caprivi. 
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