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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Rei
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Guchhandlungen.
XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 20. Juni 1890. 9 25.
Inhalt: 1. Zoll-- und Steuer-Wesen: Ergänzung des ..
Schiffsbau-Regulativs; — Zollfreiheit für Krinze aus 4. Versicherungs-Wesen: Formular zu der für die Inva-
künstlichen Blumen, welche mit Leichen eingehen Seite 173 liditäts, und Altersversicherung zu verwendenden Quit-
2. Finanz-Wesent Nachweisung der Einnahmen des Reichs tungskarte 125
vom 1. April bis Ende Mai 1890990. . 174 5. Polizei= : Auswei Ausländ s de
3. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Exequatur-Ertheilung 5 goeiten elenr usweisung von 4 ern aus
175 .,
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 22. Mai d. J. beschlossen, das Verzeichniß Anlage A. II
zum Schiffsban-Regulativ vom 17. Juli 1889“) wie folgt zu ergänzen:
„10. rohe geschnittene hölzerne Fourniere“.
Berlin, den 14. Juni 1890.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr von Maltzahn.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 22. Mai d. J. beschlossen, daß die Zolldirektivbehörden
ermächtigt werden, für Kränze aus künstlichen Blumen, welche mit Leichen eingehen und ausschließlich
bestimmt sind, auf dem Sarge oder dem Grabhügel niedergelegt zu werden, auf Antrag der Betheiligten
Zollfreiheit zu gewähren.
*) Vgl. Centr.-Bl. von 1889 S. 431, 1890 S. 1.
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