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den Auftrag, den zwischen ni) als (Partierolle) und
uns
(Neme, Siand oder Gewerbe und Wohnort, so wie PFarlierolle der Gegen-Parlei)
bei dem (Bezeichnung des Gerichts) zu (Silz des Gerichts) obwaltenden Rechtsstreit
(Gegenstand des Processes betreffend, nach seinem Gutbefinden
sowohl in dieser Instanz, als auch in den folgenden Instanzen bis zu gänzlicher Erledigung
der Sache zu verhandeln.
Insbesondere ist derselbe ermächtigt, Eide anzutragen und diese Anträge zurückzunehmen,
angetragene Eide zu verweigern, anzunehmen oder zurückzuschieben, auch die
dem Gegner auferlegten Eide zu erlassen, ingleichem Eide, sofern es von den Gerichten
für zuläßig erkannt wird, in nn-r oder “m Erben Seele abzuschwören; ferner
Urkunden anzuerkennen und abzuläugnen, Vergleiche einzugehen, auf den Rechtsstreit
zu verzichten, After-Anwälre zu bestellen und deren Bestellung zu widerrufen;
jedes dienliche Rechtsmittel einzuwenden und weiter zu verfolgen, auch (mie) gegen
diejenigen Rechtsmittel, welche amse Gegner in Anwendung bringen möchte, zu
vertheidigen.
Sollie auch die eine oder die andere- Handlung von (7%) oder rens ) Erben
selbst vorgenommen werden, so ist damit die gegenwärtige Vollmacht nicht widerrufen.
Jedoch behalte#n) (#) nicht nur für ( *’l und (veie). Erben die Widerrufung
dieser Vollmacht überhaupt vor, unbeschadet übrigens der Gültigkeit derjenigen
Handlungen, welche von onmse) Bevollmächtigten oder dessen After-Anwälten vor
der, dem zuständigen Gerichte gemachten Anzeige des Widerrufs vorgenommen worden
sind, und der etwaigen Entschädigungs-Ansprüche der Erstern: sondern erklaͤre(n) auch
ausdrücklich, daß diese Vollmacht, welche zunächst für die Verhandlungen in der (ersten)
Instanz ausgestellt worden, für die höhern Instanzen nur insofern. gültig und wirksam
semn soll, alo niche von (er) oder. (es) Erben selbst für (oe)) Rechtpvertheidigung
in den höhern Instanzen andere Vorkehrungen werden getroffen werden.