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2) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Donaukreises erledigte,
mit einem Gehalt von 800 fl. verbundene Revisorsstelle Haben sich innerhalb drei Wochen
bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig zu melden.
3) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Tuttlingen
haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem Gerichtshofe zu Tübingen vorschriftmäßig
zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Tettnang
baben sich binnen vierzehen Tagen bei dem Gerichtshof in Ulm vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um die durch das Ableben des Ober-Justiz-Assessors v. Neubronner
erledigte Stelle eines Assessors bei dem Gerichtsbof in Eßlingen haben sich bei dem
K. Obertribunal binnen vierzehen Tagen vorschriftmäßig zu melden.
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Am 16 d. M. sind die Rechtserkenntnisse vom Monat Juni d. J. ausgegeben worden.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.