Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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2)  Die  Bewerber  um  die  bei  der  Finanzkammer  des  Donaukreises  erledigte,
mit  einem  Gehalt  von  800  fl.  verbundene  Revisorsstelle  Haben  sich  innerhalb  drei  Wochen
bei  der  gedachten  Finanzkammer  vorschriftmäßig  zu  melden.

3)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Aktuarsstelle  bei  dem  Oberamtsgerichte  Tuttlingen
  haben  sich  innerhalb  vierzehen  Tagen  bei  dem  Gerichtshofe  zu  Tübingen  vorschriftmäßig
zu  melden.

4)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Aktuarsstelle  bei  dem  Oberamtsgerichte  Tettnang
baben  sich  binnen  vierzehen  Tagen  bei  dem  Gerichtshof  in  Ulm  vorschriftmäßig  zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  durch  das  Ableben  des  Ober-Justiz-Assessors  v.  Neubronner
erledigte  Stelle  eines  Assessors  bei  dem  Gerichtsbof  in  Eßlingen  haben  sich  bei  dem
K.  Obertribunal  binnen  vierzehen  Tagen  vorschriftmäßig  zu  melden.

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Am  16  d.  M.  sind  die  Rechtserkenntnisse  vom  Monat  Juni  d.  J.  ausgegeben  worden.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.