Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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dem Steueramt J. zu Wittenberge im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neu-Ruppin die Be- 
fugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1, mithin auch die Befugniß zur Erledigung 
von Begleitscheinen I über inländisches Salz. Zugleich ist bei dem genannten Steneramt eine beschränkte 
Niederlage nach Maßgabe des §. 105 des Vereinsgollgesetzes errichtet worden. 
Die Post-Steuer-Rezeptur zu Ahrensböck im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt in Holstein 
ist aufgehoben worden. 
Die Steuerämter II. zu Pollnow und Rummelsburg im Bezirk des Hauptzollamts zu 
Rügenwalde sowie zu Polzin im Bezirk des Hauptsteueramts zu Schivelbein sind in Steuerämter I. 
umgewandelt worden. 
Die Stenerämter ll. zu Fredeburg und Olpe im Bezirk des Hauptsteueramts zu Iserlohn 
sind aufgehoben und an Stelle derselben ist in Altenhundem ein Steueramt l. errichtet worden. 
Das letztere Amt erhält die Befugniß zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II und von Be- 
gleitscheinen II über inländisches Salz, zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I und ll und zur Er- 
ledigung von Versendungsscheinen II über inländischen Taback, zur Ausfertigung und Erledigung von 
Versendungsscheinen I und lI über inländischen Branntwein, zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen II, 
zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen im Eisenbahnverkehr und zur 
Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Tabacks. 
Im Königreich Sachsen. 
Die Steuer-Rezeptur zu Markneunkirchen im Bezirk des Hauptzollamts zu Eibenstock ist zur 
Ausfertigung und Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen ! und ll ermächtigt worden. 
Im Großherzogthum Hessen. 
Der Orts-Einnehmerei zu Neckar-Steinach im Bezirk des Hauptsteueramts zu Darmstadt ist 
die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen I und lI er- 
theilt worden. 
Die Orts-Einnehmerei zu Bickenbach im Bezirk desselben Hauptamts ist aufgehoben worden. 
Im Herzogthum Anhalt. 
Zu Roßlau an der Elbe ist eine Zollabfertigungsstelle errichtet worden, welche unter der Firma 
des Herzoglichen Hauptsteueramts zu Dessau zu fungiren hat und die Befugniß zur Ausfertigung und 
Erledigung von Begleitscheinen ! und lI besitzt. 
In Elsaß-Lothringen. 
Zu Salzbronn im Bezirk des Hauptsteueramts zu Saargemünd ist ein Salzsteueramt mit der 
Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen ! und ll über inländisches Salz er- 
richtet worden. 
In Bezug auf die Zuckersteuerstellen (vergl. das Verzeichniß auf Seite 541 ff. im Jahrgang 1889) 
ist nachstehende Aenderung eingetreten: 
Im Königreich Preußen. 
Im Hauptamtsbezirk Cöln ist die Zuckersteuerstelle Cöln! (am Holzmarkt) aufgehoben. Die 
Zuckersteuerstelle Cöln IV (Landsbergerstraße) führt künftig die Bezeichnung Cöln 1 und die Zuckersteuer- 
stelle Cöbn V die Bezeichnung Cöln-Ossendorf. In der Zuständigkeit der letztgedachten beiden Zucker- 
steuerstellen ist eine Aenderung nicht eingetreten.
	        
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