Contents : Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

62  —

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  Nr.  nach  Namen
-  des  Klassen,  Servisintheilung
  vom  «
3.  August  1878.  der  Orte  der  Staaten  und  Verwaltungsbezirke  Klasse
—  Barr  Elsaß  ·  Lothringen  IV
95  Belgard  Preußen,  Reg.-Bezirk  Cöslin  III
158  Bornheim  siehe  Nr.  412
174  Bremerhaven  Bremen  I
290  Detmold  Lippe  II
412  Frankfurt  a.  M.  mit  Bockenheim  Preußen,  Reg.-Bezirk  Wiesbaden  A
und  Bornheim
483  Giengen  Württemberg  III
—  Gohlis  (bei  Leipzig)  Sachsen  III
935  Mühlhausen  Preußen,  Reg.-Bezirk  Erfurt  II
938  Mülheim  a.  Rh.  Preußen,  Reg.-Bezirk  Cöln  II
1439  Sul  Württemberg,  Oberamt  Sulz  III
1575  Weißenfels  Preußen,  Reg.-Bezirk  Merseburg  II
—  Weitmar  Prcußen,  Reg.-Bezirk  Arnsberg  IV
—  Wipperfürth  Preußen,  Reg.-Bezirk  Cöln  IV
1656  Zeitz  Preußen,  Reg.-Bezirk  Merseburg  II
Kriegs-Ministerium.
v.  Kameke.
No.  288.  3.  81.  M.  O.  D.  4.
Nr.  63.

Abänderung  der  §§.  40  bis  42  der  Dienstvorschriften  für  den  Train  im  Frieden.
Berlin,  den  14.  März  1881.

In  Verfolg  des  Passus  10  Alinea  2  der  Allerhöchsten  Kabinets.  Ordre  vom  6.  v.  Mts.  (Armee--Verordnungs-Blatt
  No.  2.  Seite  17)  erhalten  die  §§.  40  bis  42  der  Dienstvorschriften  für  den  Train  im  Frieden
folgende  Fassung:

8.  40.

Ausbildung  Um  dem  Bedürfniß  an  Train-Aufsichts-Personal,  soweit  es  der  Train  nicht  aus  Eeinem  aktiven  und
von  Kavalle=  Beurlaubtenstande  decken  kann,  abzuhelfen,  entläßt  jedes  Kavallerie-Regiment  jährlich  eine  vom  General--Kommando
risten  als  nach  Bedarf  zu  bestimmende  Zahl  von  Gefreiten  mit  dem  gemäß  §.  16.  der  Rekrutirungs-Ordnung  in  den
Train=  Militär-Paß  einzutragenden  Vermerk  „geeignet  zur  Ausbildung  als  Train-Aufsichtspersonal.“  Diese  Mannschaften
Ausscchte-  müssen,  wenn  irgend  angängig,  der  Gefreiten  -Charge  seit  einem  Jahre  angehören  und  sich  durch  besondere
Personal.  Zuverlässigkeit  ausgeichnen.  Keselden  werden  demnächst  in  einer  jährlich  durch  das  Kriegs-Ministerium
festzusetzeuden  Zahl,  grundsätzlich  im  Frühjahr  nach  ihrer  Entlassung,  eventuell  auch  später,  zu  einer  dreiwöchentlichen
  Uebung  bei  einem  Train-Bataillon  Wingeno.  en  und  demnächst  zur  Reserve  des  Trains,  und  zwar,  wenn
fe.  si  griguen  bemiesen  haben,  mit  der  Qua  ftation  zum  Unteroffizier  als  Aufsichts-Personal,  anderenfalls
als  Fahrer  Übergeführt.
Zu  diesen  Uebungen  beim  Train  können  außerdem  nach  näherer  Bestimmung  der  General-Kommandos
einzelne  Unteroffiziere  des  aktiven  Dienststandes  der  Kavallerie-Regimenter,  welche  als  Wachtmeister  für  Train-Formationen,
  sowie  Unteroffiziere  der  Reserve,  welche  als  Wachtmeister  beziehungsweise  Sergeanten  der  Pionier=Trains

  in  Aussicht  genommen  sind,  herangezogen  werden.

Auch  diese  treten  bei  ihrer  Entlassung  beziehungsweise  nach  vollendeter  Uebung  zum  Beurlaubtenstande
des  Trains  über.