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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen
Bezeichnung der Behörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
6. Werra-Eisenbahn (für die Strecke
Themar —Schleusingen).
Subaltern= und Unterbeamte.
40 Jahre.
Direktion der Werra-Eisen-
bahngesellschaft zu Mei-
ningen.
XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
1. Altenburg-Zeitzer Eisenbahn.
2. Eisenberg-Crossener Eisenbahn.
3. Saal-Eisenbahn.
4. Weimar-Gerager Eisenbahn.
Untere Betriebsbeamte, mit
Ausnahme der einer tech-
nischen Vorbildung be-
dürfenden.
Hülfswärter,
Weichensteller.
Bahnwärter,
Bahnwärter, Weichensteller.
35 Jahre.
35
35
Eine Alters-
renze ist nicht
festgisegt.
Königliche Generaldirektion
der Sächsischen Staats-
eisenbahnen zu Dresden.
Vorstand der Eisenberg-
Crossener Eisenbahngesell-
schaft zu Eisenberg in
Altenburg.
Direktion der Saal-Eisen-
bahngesellschaft zu Jena.
Direktion der Weimar-Gerger
Eisenbahngesellschaft zu
Weimar.
XIII. Herzogthum Sachsen-Goburg und Gotha.
1. Arnstadt-Ichtershausener
bahn.
2. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn.
Eisen.
Subaltern, und Unterbeamte.
Expeditionsdiätar, Schaffner,
Weichensteller, Bahnwärter.
40 Jahre.
35
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen zu
Weimar.
Desgleichen.
XIV. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen.
1. Arnstadt -Ichtershausener Eisen-
bahn.
Weichensteller,
Bahnwärter.
Schaffner,
40 Jahre.
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen zu
Weimar.
477
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn-=
dienst in dieser Be-
ziehung und ins-
besondere bezüg-
lich der Ermitte-
lung der Militär=
anwärter beste-
henden Vorschrif-
ten zur Anwendung
zu bringen.
Der Betrieb dieser
Bahn ist verpach-
tet; es kann daher
die Anstellung
eines Beamten nur
für die Dauer der
bis zum Jahre
1892 laufenden
Pachtzeit gewähr-
leistet werden.
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn=
dienst in dieser
Beziehung gülti-
gen Vorschriften
zur Anwendung
zu bringen.
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn-
dienst in dieser
Beziehung gülti-
gen Vorschriften
zur Anwendung
zu bringen.