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Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Großherzoglich badische Hauptamts-Kontrolör Harl-
singer zu Freiburg an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich badischen Zoll-
Inspektors Schaefer den Königlich preußischen Hauptämtern zu Inowrazlaw, Pogorzelice, Skalmierzyce,
Bromberg, Lissa, Meseritz, Posen und Rogasen als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Posen, vom
1. Januar d. J. ab beigeordnet worden.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Großherzoglich hessische Hauptsteueramts- Rendant, Ober-
Zoll-Inspektor Juhrn zu Darmstadt an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich
hessischen Finanz-Assessors Freiherrn Gedult von Jungenfeld den Königlich preußischen Hauptämtern zu
Harburg, Lüneburg, Stade und Verden als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Harburg, vom
1. Januar d. J. ab beigeordnet worden.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Ober-Revisor Raddünz zu Neiden-
burg an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Lam-
bertus den Königlich preußischen Reichssteuer-Hebestellen in den hohenzollernschen Landen, dem Königlich
württembergischen Hauptzollamt zu Friedrichshafen, den Großherzoglich badischen Hauptsteuerämtern zu
Konstanz und Singen, sowie in Bezug auf die Tabacksteuer und die Branntweinsteuer den in den Be-
zirken dieser Hauptämter gelegenen, mit der Verwaltung der gedachten Abgaben betrauten Königlich
württembergischen Kameral-Aemtern und Umgelds-Kommissariaten bezw. Großherzoglich badischen Ober-
Einnehmereien als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Konstanz, vom 1. Januar d. J. ab bei-
geordnet worden.
Berichtigungg.
In der Anleitung zur Ermittelung des Alkoholgehalts im Branntwein (Central-Blatt für 1889 Seite 320)
hat es auf Seite 331 im §. 16 Absatz 3 von Zeile 5 ab zu lauten:
„oder abgerundt 495,5 kg,
wovon sich nach Tafel 2 die Litermenge reinen Alkohols
für 400 kg auf...... . 229,8 Liter,
für 95 kg auf .............. 54,6 Liter,
auf 0,5 kg auf ..... 0,3 Liter,
mithin für 495,5 kg auf .. 284,7 Liter,
abgerundet auf 285 Liter berechnet."
2. Kon sulat= Wesen.
Der Kaiserliche Konsul B. C. Nobel in Nykjöbing (Falster) ist gestorben.
Dem zum General-Konsul der Vereinigten Staaten von Venezuela in Berlin ernannten Herrn Martin
Zulvaga y Fovar ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.