Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
—.———— ——— 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und BZuchhandlungeon. 
  
  
  
  
  
  
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XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. August 1890. 6 M 33. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Todesfall; — Ermächtigungen 3. Handels= und Gewerbe-Wesen: Kündigung des deutsch- 
zur Vornahme von Civilstands-Akten; — Ermächtigung rumänischen Handelsvertrrgg 291 
zur Abhörung von Zeugen und Abnahme von Eiden 4. Zoll= und Steuerwesen: Bestellung eines Stations-Kon- 
Seite 291 troßbssss; 294 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 5, Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Inli 18900HH9. 292 Reichsgebiete ......... ..294 
  
  
1.Konsulat-Wesen. 
  
Der KaiserlicheKonsulJ.K.BorkinFand(Dänemark)istgestorben. 
  
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul von Schelling und dem Kaiserlichen Vize-Konsul a. i. Dr. Krüger zu 
Constantinopel ist auf Grund des 8. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 8. 85 des 
Gesetzes vom 6. Februgar 1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen General-Konsulats daselbst die Er- 
mächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen 
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Vize-Konsulats in Anping, Dr. Merz, ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts- 
bezirk des Vize-Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Ge- 
burten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
Dem Königlich preußischen Gerichts-Assessor Igen ist für die Dauer seiner kommissarischen Beschäftigung 
bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in London auf Grund des §. 20 des Konsulargesetzes vom 8. No- 
vember 1867 die allgemeine Ermächtigung zur Abhörung von Zenugen und Abnahme von Eiden ertheilt 
worden. 
  
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