Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
——— —.. — — — —. 
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 14. November 1890. O# 46. 
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in 3 Lank Wesen Status der deutschen Notenbanken Ende 
senn kiunde oder den Befugnissen der Zoll= und Sleuer 4. Militär-Wesen: Nachtrags-Verzeichniß der zur usstelung 
s,««.'":·«"« »«··· von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
2. Polizei= Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem den einfähhrig freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren 
eichsgebiete.. ·· Lehranstalten............. 354 
  
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Es ist ertheilt worden 
dem Steueramt I. zu Wittlich im Bezirk des Hauptsteueramts zu Coblenz die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren, 
dem Steueramt Il. zu Zeitz im Bezirk des Hauptsteueramts zu Naumburg die Befugniß zur 
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs und 
dem Steueramt I. zu Homburg vor der Höhe im Bezirk des Hauptsteueramts zu Biebrich die 
Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen ! über Herren= und Damenhüte im Veredelungsverkehr. 
Das Steueramt 1. zu Ruhland im Bezirk des Hauptsteueramts zu Görlitz ist aufgehoben und 
das Steueramt I. zu Hatzenport im Bezirk des Hauptsteueramts zu Coblenz in ein Steueramt II. 
umgewandelt worden. 
Das Steueramt l. zu Neuzelle im Bezirk des Hauptsteueramts zu Cottbus ist eingezogen und 
ein zu demselben Hauptamtsbezirk gehöriges Steueramt ll. zu Fürstenberg a. O. neu errichtet worden. 
Das Steneramt 1l. zu Rosenberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Elbing ist nach Riesen- 
burg in demselben Hauptamtsbezirk verlegt und die Zuckersteuerstelle in letzterem Ort mit dem Steuer- 
amt ll. daselbst vereinigt worden. 
Das Hauptsteueramt zu Tondern ist unter Ueberweisung seines Dienstbezirks an das Haupt- 
zollamt zu Tönning aufgehoben und gleichzeitig in Tondern ein mit den Abfertigungsbefugnissen des 
bisherigen Hauptsteueramts ebendaselbst ausgestattetes Steueramt I. errichtet worden. 
Im Bezirk der Königlichen Regierung zu Sigmaringen sind die bisher den Oberämtern unterstellten 
Grenzumgeldereien dem Steueramt J. in Hechingen und dem in Sigmaringen unter Aufhebung der 
dortigen Post-Zollabfertigungsstelle errichteten Steueramt I. zugewiesen worden. 
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