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Letztere hat daher nunmehr auch die Ausgangsbescheinigung des mit dem Anspruch auf Steuer-
vergütung ausgehenden Bieres, Branntweins, Tabacks, Zuckers, der ausgehenden, nicht unter stehender
Kontrole eingesalzenen Gegenstände, für welche die Salzabgabe-Vergütung beansprucht wird, und der aus-
gehenden Branntweinfabrikate, deren Alkoholgehalt nicht unter Anwendung des Thermo-Alkoholometers
ermittelt werden kann, zu ertheilen.
2. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand
—
2
— Laufende Nr.
„
Alter und Heimath
der Ausgewiesenen.
3.
Grund
der Bestrafung.
4.
Behörde, welche die
Ausweisung
beschlossen hat.
5.
Datum
des
Ausweisungs-
beschlusses.
6.
1.] Rosa Borowski,
Wittwe,
2. Bertha Borowski,
ledig,
3. Karl Elsner,
Brauer,
4. Heinrich Hönig,
Schneider,
5. Rudolf Huber, Ar-
beiter,
6. Friederike Mar-
senger, lediges
Dienstmädchen,
7.] Vitus Wagner,
Eisenbahnarbeiter,
Auf Grund des S. 362 des Strafgesetzbuchs:
geboren im Jahre 1824 zu Bendzin,
seilsisch-Polen, ortsangehörig ebenda-
elbst,
geboren im Jahre 1872 zu Bendzin,
ortsangehörig ebendaselbst,
geboren am 2. Juli (Juni) 1858 zu
Jauernig, Bezirk Freiwaldau, Oester-
reichisch= Schlesien, ortsangehörig eben.
daselbst. «
geborenam4.November18733uRoers
mond, Niederlande, ortsangehörig eben-
daselbst,
geboren am 28. August 1842 zu Neu-
titschein, Mähren, ortsangehörig eben-
daselbst,
geboren am 10. Dezember 1870 zu
Kerndorf, Bezirk Senftenberg, Böhmen,
ortsangehörig zu Schwarzwasser, eben-
daselbst, ·
35 Jahre alt, geboren zu Klein-Zdikau,
Bezirk Strakonitz, Böhmen,
Landstreichen,
desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,
Landstreichen und
Betteln,
gewerbsmäßige Un-
zucht,
Betteln,
Königlich preußischer Re-
gierungspräsident zu
Oppeln,
derselbe,
Königlich preußischer Re-
gierungspräsident zu
Potsdam,
Königlich preußischer Re-
Vecrungspräsident zu
üsseldorf,
Königlicher Polizeipräsi-
dent zu Berlin,
Königlich preußischer Re.
Fgierungspräsident zu
Oppeln,
Stadtmagistrat Amberg,
Bayern,
24. Oktober
d. J.
desgleichen.
30. Oktober
d. J.
3. November
d. J.
1. Oktober
15. August
d. J.
30. September
d. J.
" Die durch Beschluß des Königlich preußischen Regierungspräsidenten zu Breslau vom 8. März 1886 verfügte Aus-
weisung des Färbers Josef Klinger (Central.-Blatt S. 125 Ziffer 2) ist zurückgenommen.