Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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Nachtrag zu  
Nr. 12 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. 
Berlin, Sonnabend den 22. März 1890. 
 
 
Inhalt: Militär-Wesen: Abänderungen und Ergänzungen der Wehrordnung 
Militär-Wesen. 
Auf Ihren Bericht vom 11. März d. J. will Ich die in der Anlage zusammengestellten Abänderungen 
und Ergänzungen der Deutschen Wehrordnung genehmigen und Sie gleichzeitig ermächtigen, die durch 
Organisations-Veränderungen erforderlich gewordenen Berichtigungen des Textes der Wehrordnung zur 
öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 14. März 1890. 
Wilhelm. 
An den Reichskanzler. v. Bismarck. 
 
Abänderungen und Ergänzungen 
der 
Deutschen Wehrordnung. 
§. 25 Nr. 9. 
Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre 
ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle 
sowohl beim Abgange der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als 
auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens 
innerhalb dreier Tage zu melden (S. 47, 8). 
§. 29 Nr. 4a und b. 
Zurückstellung über das dritte Militärpflichtjahr hinaus ist durch die Ersatzkommission zulässig: 
a) wegen zeitiger Ausschließungsgründe (§. 30, 2), und zwar bis zum fünften Militärpflichtjahre, 
b) behufs ungestörter Ausbildung für den Lebensberuf (§. 32, 5), und zwar in ausnahmsweisen 
Verhältnissen bis zum fünften Militärpflichtjahre (vergl. §§. 33, 7 und 89, 7 ). Militärpflichtige 
römisch-katholischer Konfession, welche sich dem Studium der Theologie widmen, sind jedoch 
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