Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
——— — 
Bu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XIX. Johrgang. Berlin, Freitag, den 7. August 1891. S# 32. 
Inhalt: 1. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme 
von Civilstands-Akten im Schutzgebiet Kamerun Seite 255 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Konsulat-- Weseu- Ernennungen; — Exequatur-Er- Reichsgebiite.. .... 256 
theillngg . 255 
  
  
1. Kolonial-Wesen. 
  
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs- 
Gesetzbl. 1888 S. 75), des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 und der Kaiserlichen Verordnung vom 
21. April 1886 ist dem stellvertretenden Gouverneur in Kamerun, Legationsrath von Schuckmann, für 
den Amtsbezirk Kamerun die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und 
Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
2. Kon sulat Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 6 
den früheren Bürgermeister Bünz zum Konsul in Chicago 
und 
den Kaufmann Werner Rolfes zum Konsul in Kimberley (Britisch Süd-Afrika) 
zu ernennen geruht. 
  
Dem türkischen General-Konsul Eduard Julius Haeckel mit dem Amtssitz in Leipzig ist das Exequatur 
Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
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