Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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                                Central-Blatt

                                   für  das

                                Deutsche  Reich.

                            Herausgegeben

                                          im

                      Reichsamt  des  Innern.

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Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XIX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  18.  September  1891.  Nr..  38.

Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Festsetzung  der  3.  Militär-Wesen:  Erlöschen  der  Berechtigung  einer  Lehr-Binnenlinie
  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  Strasburg  anstalt  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wisseni.
  W.;  —  Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Be-  schaftliche  Befähigung  für  den  einjährig  -freiwilligen  Mifugnissen
  der  Zuckersteuerstellen  Seite  279  Militärdienst  281

2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  1.  April  bis  Ende  August  1891  ..  280  Reichsgebiet...  ....  281

 

 

                                1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Die  Binnenlinie  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Strasburg  i.  Westpr.  ist  von  dem  Punkte,  wo  die
Landstraße  zwischen  der  Unterförsterei  Dlugimost  und  der  Mühle  Dlugimost  von  der  Branitza  geschnitten
wird,  bis  Gut  Guttowo  auf  die  Linie  Mühle  Dlugimost-Trepki-Samin-Kozienic-Gut  Guttowo  verlegt
und  wie  folgt  festgesetzt  worden:

Die  westlich  der  Stadt  Strasburg  dem  Laufe  der  Chaussee  von  Thorn  folgende,  die  Stadt
Strasburg  in  den  Grenzbezirk  einschließende  Binnenlinie  geht  von  dieser  Stadt  ab  am  linken  Drewenzufer
  aufwärts  bis  zu  dem  Punkte,  wo  die  Branitza  in  die  Drewenz  fällt,  folgt  dann  dem  linken  Ufer  der
Branitza  bis  zu  der  im  Zuge  der  Landstraße  von  Unterförsterei  Dlugimost  nach  Mühle  Dlugimost
befindlichen  Brücke  über  die  Branitza,  geht  dann  der  vorbezeichneten  Landstraße  folgend  und  sie  in  den
Grenzbezirk  einschließend  über  Mühle  Dlugimost  der  Landstraße  entlang  nach  Trepki,  diese  Orte  nebst
Abbauten  in  den  Grenzbezirk  einschließend,  bis  zu  dem  Punkte,  wo  dieselbe  in  die  Landstraße  von  Samin
nach  Zembrze  mündet,  läuft  über  die  letztere  Landstraße  hinweg,  Samin  und  Abbauten  sowie  die  Straße
in  den  Grenzbezirk  einschließend,  der  am  nördlichen  Ausgange  von  Samin  beginnenden  nach  Kozienic
führenden  Landstraße  entlang  und  dieselbe  gleichfalls  einschließend  bis  dahin,  wo  diese  in  die  von
Kl.  Lezuo  nach  Gut  Guttowo  führende  Landstraße  mündet,  folgt  dem  Laufe  der  letzteren,  dieselbe  und
Gut  Guttowo  in  den  Grenzbezirk  einschließend,  bis  zur  Einmündung  derselben  in  die  von  Strasburg
nach  Lautenburg  führende  Chaussee.

 

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