— 303 —
Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
Berlin, Freitag, den 6. November 1891. #45.
3 . S
„Q zum Bezirk des Seeamts Hamburg; — Ericheinen des
Inhakt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Zulassung gemischter III. Nachtrags zur amtlichen Schiffäliste für 1891. 303
Privattransitlager ohne amtlichen Mitverschluß von den 3. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von
in Nr. 9 des Jolltaris ausgelsürten aaren in Bremen; Cwilstands-Akten 304
— Befugnisse von Zoll- und Steuerstellen Seite 303 ln !en .
2. Marine und Schiffahrt: Zuweisung der Insel Helgoland l 4. Palenkwbesen Ausweisung von Auslaͤndern aus dem
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 22. Oktober d. Is. beschlossen, daß in Bremen gemischte
L
Privattransitlager ohne amtlichen Mitverschluß von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten Waaren
gestattet werden dürfen.
Das Großherzoglich oldenburgische Nebenzollamt I. zu Nordenham ist zur Erhebung der Stempel-
abgabe und zur Abstempelung der von Reisenden oder Schiffern vom Auslande eingeführten Spielkarten
ermächtigt worden.
Dem Königlich preußischen Hauptsteueramt für inländische Gegenstände zu Berlin ist die Befugniß zur
Erhebung der Stempelabgabe und Abstempelung von im Bundesgebiet gefertigten Spielkarten beigelegt
und dem Königlich preußischen Hauptsteueramt zu Neu-Ruppin ist die bisher zugestandene gleiche
Befugniß entzogen worden.
2. Marine nund Schiffahrt.
Auf Grund des §. 6 des Gesetzes, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen, vom 27. Juli 1877
(Reichs-Gesetzblatt Seite 549) hat der Bundesrath beschlossen,
die Insel Helgoland dem Bezirk des Seeamts Hamburg zuzulegen.
Berlin, den 2. November 1891.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.