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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und GBuchhandlungen.
XIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 20. November 1891. 47.
Inhast: 1. Voll- und Steuer-Wesen: Veränderungen in 2. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs
dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuer- vom 1. April bis Ende Oktober 1911. 371
3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
stllen Seite 309 Reichsgebebt 312
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Das Steueramt l. zu Naumburg a. Qu. ist von dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Sagan
abgezweigt und dem Bezirk des Hauptsteueramts zu Görlitz zugewiesen worden.
Das Steueramt ll. zu Lenzen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neu-Ruppin ist aufgehoben
und das Steueramt llI. zu Jerichow im Bezirk des Hauptsteueramts zu Burg nach Schönhausen verlegt
worden.
Die früher selbständige Zuckersteuerstelle zu Dormagen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neuß
ist mit dem Steueramt l. zu Dormagen verbunden und die dem früheren Hauptsteueramt zu
Stettin unterstellte Zuckersteuerstelle dem Hauptsteueramt Stettin ll unterstellt und mit demselben ver-
bunden worden.
Die Steuerämter II. zu Bitburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Trier, zu Dinslaken im
Bezirk des Hauptsteueramts zu Wesel, zu Mogilno im Bezirk des Hauptzollamts zu Inowrazlaw, zu
Schmiegel im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lissa, zu Neustadt bei Pinne und zu Wollstein im
Bezirk des Hauptsteueramts zu Meseritz, zu Lingen im Bezirk des Hauptzollamts zu Nordhorn und zu
Wennigsen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hannover sind in Steuerämter l., und die Steuerämter I.
zu Meinerzhagen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Dortmund und zu Greven im Bezirk des Haupt-
steueramts zu Rheine sind in Steuerämter ll. umgewandelt worden.
In der Berliner Velvet-Fabrik zu Berlin ist eine dem Hauptsteueramt für ausländische Gegen-
stände unterstellte Zollabfertigungsstelle mit der Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über
im Inlande weiter zu veredelnde und. über die auszuführenden Velvets, sowie zur Erledigung von Begleit-
scheinen 1 über im veredelten Zustande zur Fabrik zurückkommende Velvets errichtet worden.
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