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7. Mili tär-Wesen.
Nachtrags-Verzeichniß
derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst be-
rechtigt sind.
(Vgl. Bekanntmachung vom 13. Mai 1891, Centr.-Bl. S. 99).
Bemerkung:
Die mit einem + bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Dar-
legung der Befähigung genügt.
a. Gymnasien.
Königreich Preußen.
Emden: Gymnasium (früher: Gymnasium unter A. a des Hauptverzeichnisses).
Anmerk. Die der Anstalt eingeräumte Befugniß zur Dispensation vom Griechischen ist er-
loschen.
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten) Klasse
zur Darlegung der Befähigung nöthig ist.
b. Realschulen.
Königreich Württemberg.
1.
Heidenheim: Realanstalt.
Anmerk.: Mit rückwirkender Kraft für diejenigen Schüler, welche im Juli 1891 die
Versetzungsprüfung aus der sechsten (zweitobersten) in die siebente (oberste) Klasse be-
standen haben.
Großherzogthum Hessen.
Groß-Umstadt: Realschule (verbunden mit Landwirthschaftsschule) (früher: Realschule)z.
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der
Befähigung gefordert wird.
a. Höhere Bürgerschulen.
# Königreich Preußen.
Emden: Kaiser Friedrichs-Schule.
Anmerk. Mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1891.
Königreich Bayern.
Ludwigshafen a. Rhein: Realschule.
München: Ludwigs-Kreisrealschule (rüher: Kreisrealschule),
Luitpold-Kreisrealschule.