Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

                                       — 316 — 
                                    7. Mili tär-Wesen. 
  
                                    Nachtrags-Verzeichniß 
derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst be- 
rechtigt sind. 
(Vgl. Bekanntmachung vom 13. Mai 1891, Centr.-Bl. S. 99). 
  
                                             Bemerkung: 
Die mit einem + bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Dar- 
legung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Emden: Gymnasium (früher: Gymnasium unter A. a des Hauptverzeichnisses). 
Anmerk. Die der Anstalt eingeräumte Befugniß zur Dispensation vom Griechischen ist er- 
loschen. 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten) Klasse 
zur Darlegung der Befähigung nöthig ist. 
b. Realschulen. 
Königreich Württemberg. 
1. 
Heidenheim: Realanstalt. 
Anmerk.: Mit rückwirkender Kraft für diejenigen Schüler, welche im Juli 1891 die 
Versetzungsprüfung aus der sechsten (zweitobersten) in die siebente (oberste) Klasse be- 
standen haben. 
Großherzogthum Hessen. 
Groß-Umstadt: Realschule (verbunden mit Landwirthschaftsschule) (früher: Realschule)z. 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der 
Befähigung gefordert wird. 
a. Höhere Bürgerschulen. 
# Königreich Preußen. 
Emden: Kaiser Friedrichs-Schule. 
Anmerk. Mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1891. 
Königreich Bayern. 
Ludwigshafen a. Rhein: Realschule. 
München: Ludwigs-Kreisrealschule (rüher: Kreisrealschule), 
Luitpold-Kreisrealschule.
	        
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