Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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b. Andere öffentliche Lehranstalten. 
Großherzogthum Hessen. 
Groß-Umstadt: Landwirthschaftsschule (verbunden mit Realschule). 
Anmerk. Mit rückwirken der Kraft bis zum Ostertermin 1891. 
c. Privat-Lehranstalten. 
Königreich Preußen. 
Berlin: Handelsschule des Paul Lach (früher Dr. Th. Lange). 
. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Gumperda bei Kahla: Lateinlose Abtheilung (1) der Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Siegfried 
Schaffner (früher: FLehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Siegfried Schaffner). 
Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Keilhau: FErziehungs-Anstalt des Dr. Johannes Barop (früher: ohne J). 
Freie und Hansestadt Hamburg. 
Hamburg: Stiftungsschule von 1815 unter Leitung des Dr. Oskar Dränert (krüher Dr. A. Re)h. 
Anmerk. Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum OÖstertermin 1893 
Geltung. 
In die Direktion des F Real-Lehr-Institutes zu Frankenthal (bayerische Pfalz) wird Eugen Wehrle 
an Stelle von Anton Alfons Bertololy eintreten. Die bisherige Berechtigung bleibt dem Institut unter 
der Leitung von Valentin Trautmann und Eugen Wehrle erhalten. 
Berlin, den 23. November 1891. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
  
8. Polizei-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
S— — Grund I des 
ẽ der Bestrafung b * * # Ausweisungs. 
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". t gewiesenen beschlusses. 
1. 2. l s. 4. . 6. 
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Watslow Giersch- geboren am 3. September 1865 zusschwerer Diebstahl Königlich preußischer Re· 7. November 
towt, Tischler, Kawno, Rußland, (2 Jahre Zuchthaus 
laut Erkenntniß vom 
6. Dezember 1889), 
gierungspräsident zu d. J 
Potsdam, 
  
  
  
  
  
ADie nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer im Beisein eines 
Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungs-Prüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung das Reglement von der Aufsichts- 
behörde genehmigt ist.
	        
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