Contents: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen -Weimar-Eisenach. 
Weimar. 29. Juni 1875. 
Nummer 22. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
/74) 1. Nachdem von Seiner Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, guädigst 
beschlossen worden ist, der von den aus Ostheim gebürtigen Friedrich Spork'schen 
Eheleuten zu Rouen dem städtischen Krankenhause zu Ostheim gemachten 
Stiftung von Eintausend Franks, welche Summe als zinstragendes Kapital 
für die Anstalt bestehen bleiben soll, die Rechte einer milden Stiftung zu 
verleihen: so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 4. Juni 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
pr. Flemming. 
(75| II. Die nach den Bekanntmachungen vom 20. November 1867 Ziffer 5 
(Reg.-Blatt Seite 258), 27. Dezember 1867 Ziffer 4 (Reg.-Vlatt Seite 301) 
und 5. Februar 1868 (Reg.-Blatt Seite 99) für den Zentner steuerfreien 
Salzes festgestellte Kontrolegebühr wird vom 1. Juli d. J. an bis auf 
Weiteres 
für das zu landwirthschaftlichen Zwecken bestimmte Salz auf fünf 
Pfennige Reichsmünze, 
1875. 51
	        
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