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Der aus diesem sich ergebende Alkoholgehalt ist sehr nahe gleich 30 Volumenprozent; ist er höher als
30 Volumenprozente, so entnimmt man aus Tabelle I die zuzusetzende Menge Wasser; ist er niedriger
als 30 Volumenprozente, so giebt Tabelle II die Anzahl Kubikzentimeter absoluten Alkohols an, die zu
100 cem des verdünnten Branntweins zuzusetzen sind.
Mit dem nunmehr 30 Volumenprozente Alkohol enthaltenden Branntwein füllt man zwei 100 cem
Kölbchen und bringt dieselben auf 15,)6 C.; alsdann werden zwei Schüttelapparate, wie sie zur Be-
stimmung des Juselöls verwendet werden, in zwei mit Wasser gefüllte Glascylinder gesenkt; sodann wird
das Kühlwasser auf 15/,6 C. eingestellt. Darauf gießt man in jeden der Schüttelapparate etwa 20 cem
Chloroform von 15)5° C. und stellt genau auf den untersten, die Zahl 20 tragenden Theilstrich ein, gießt
dann je 100 cem des auf 15)5° C. gebrachten Branntweins in jeden Apparat, läßt aus einer Bürette
1 cem Schwefelsäure vom spezifischen Gewicht 1,86 zufließen, verstopft die Apparate und läßt sie zum
Ausgleich der Temperatur 5 Minuten in dem Kühlwasser von 15,56 C. schwimmen. Dann nimmt man
einen Apparat heraus, läßt durch Umdrehen den ganzen Inhalt in den birnenförmigen Theil des
Apparats fließen, schüttelt 150mal kräftig durch und bringt ihn in das Kühlwasser zurück; ebenso ver-
fährt man mit dem zweiten Apparat. Das Chloroform sinkt sehr rasch zu Boden; kleine, in der Flüssig-
keit schwebende Chloroformtröpfchen bringt man durch Neigen und Umherwirbeln zum Niedersinken. Der
Stand des Chloroforms in der graduirten Röhre wird abgelesen.
Zur Berechnung des Fuselölgehalts des Branntweins aus dieser Ablesung muß die Volumen-
vermehrung des Chloroforms durch reinen, fuselfreien Alkohol bekannt sein; man bestimmt dieselbe in der
Weise, daß man mit dem besten, sogenannten „neutralen Feinsprit“" genau in der beschriebenen Weise
verfährt und den Stand des Chloroforms notirt. Wegen der prinzipiellen Bedeutung dieses Versuches
mit reinstem Branntwein ist der Alkoholgehalt mit möglichster Genauigkeit auf 30 Volumenprozente zu
bringen; auch ist die Ausschüttelung in jedem Apparate drei= bis fünfmal zu wiederholen.
Dieser Versuch mit reinem Alkohol muß für jedes neue Chloroform und jeden neuen Apparat
wieder angestellt werden; solange dasselbe Chloroform und dieselben Apparate in Anwendung kommen,
ist nur ein Versuch nöthig. Man mache daher den Vorversuch mit einem Chloroform, von dem eine
größere Menge (10 bis 20 kg) zur Verfügung steht. Ist der Stand des Chloroforms nach dem Aus-
schütteln des zu untersuchenden Branntweins = à cem, und der Stand des Chloroforms nach dem
Ausschütteln des Feinsprits = b cem, so ziehe man b von a ab und suche in der Tabelle Ill den
für die Differenz a—b gefundenen Werth; die zweite Spalte der Tabelle III giebt dann ohne weiteres
die Gewichtsprozente Fuselöl, berechnet auf 100 Gewichtstheile wasserfreien Alkohols.