10 Prozent des kleinsten Gewichts von einander abweichendem Bruttogewicht und dementsprechendem
Rauminhalt oder verschiedene Sorten von Fabrikaten in einer gleich großen Anzahl von Flaschen
von annähernd gleich großem Rauminhalt zur Abfertigung gestellt, so kann zum Zweck der Ermittelung
des Alkoholgehalts eine Durchschnittsprobe in der Art gebildet werden, daß nach gehöriger Umrührung
des Inhalts aus der Mitte jedes Fasses, bei in Flaschen vorgeführten Fabrikaten aus einer hin—
reichenden Anzahl von Flaschen oder, falls verschiedene Sorten von Fabrikalen in Flaschen vorgeführt
werden, aus einer gleich großen Anzahl von Flaschen jeder Sorte, eine Probe von annähernd gleich
großem Volumen zentnommen wird. Diese Proben werden in ein vollkommen reines und trockenes
Gefäß geschüttet; sodann wird die Mischung gehörig umgerührt und aus derselben die dem Unter-
suchungsverfahren zu unterwerfende Probe entnommen.
Die Bürette wird senkrecht in den Halter eingespannt und bis zum Theilstrich 30 cem mit gewöhn-
lichem, körnigem (nicht pulverisirtem) Kochsalz gefüllt. Sodann werden mit dem Meßglas M genau
100 cem des zu untersuchenden Fabrikats sorgfältig abgemessen und in die Bürette geschüttet. Das
Meßglas wird nach der Entleerung mit Wasser ausgespült, letzteres gleichfalls in die Bürctte gegossen
und sodann noch soviel Wasser zugegossen, daß die Bürette bis zum Strich 270 cem gefüllt ist. Nun-