Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

— 79 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
i 
Reichsamt des Innern. 
—————.————— 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und SZSuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XIX. Jahrgang. Verlin, Freitag, den 24. April 1891. 17. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Weitere Auis. 2. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs 
führungsbestimmungen zum Gesetz gegen den verbreche. vom 1. April 1890 bis Ende März 189 80 
rischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Spreng 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
stofffen Seite 79 Reichsgeett 81 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Bekanntmuchung, 
betreffend das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von 
Spreugstoffen.) 
— 
Auf Grund des §. 1 Abs. 3 des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch 
von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 (Reichs-Gesetzbl. S. 61) hat der Bundesrath beschlossen, die nach- 
stehend aufgeführten Sprengstoffe als solche, welche vorzugsweise als Schießmittel gebraucht werden, zu 
bezeichnen: 
1. fertige Gewehr-, Pistolen= und Revolver-Patronen, welche rauchschwaches, aus nitrirter 
Pflanzenfaser ohne Zusatz anderer explosiver Stoffe hergestelltes Pulver enthalten; 
2. zum Schießen aus Jagd= oder Scheibengewehren dienende rauchschwache Pulver, die aus 
gelatinirter Schießwolle oder sonstiger nitrirter Pflanzenfaser ohne Zusatz anderer explosiver 
Stoffe hergestellt sind und gekörnt (in Körnern von nicht über 5 mm Dicke) oder in Plättchen 
von nicht über 4 mm Seitenlänge und O, mm Dicke in den Handel gebracht werden. 
Berlin, den 16. April 1891. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers: 
v. Boetticher. 
— — –2 
*) Vgl. Centr.-Bl. von 1885 S. 65. 
  
17
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.