Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Vei der Verwendung des Farbenapparats setzt man der Zuckerlösung als Klärmittel, je 
nach der Art des zu untersuchenden Zuckers und der Lichtintensität der zum Apparate gehörigen 
Lampe, 10 bis 20 Tropfen oder, wenn nöthig, noch mehr Bleiessig vermittelst einer Heberspritz- 
flasche oder einer kleinen Pipette zu. Gelingt die Klärung in dieser Weise nicht, so läßt man dem 
Bleiessigzusatz den Zusatz von ebensoviel Alaunlösung folgen oder setzt zuerst einen oder mehrere 
Kubikcentimeter Alaunlösung und darauf eine größere Menge Bleiessig als zuvor hinzu, bis ein 
Filtrat von weißlicher oder gelbweißer Farbe erzielt wird. Werden die Lösungen bei der Anwen— 
dung der bisher angegebenen Methoden nicht klar, so wird nur mit Bleiessig geklärt und das 
Filtrat mit möglichst wenig (1 bis höchstens 3 g) extrahirter Blutkohle?*) oder bei 120° getrockneter 
Knochenkohle versetzt. Eintretendenfalls ist das Polarisationsergebniß um den Betrag des Ab- 
sorptionskoeffizienten zu erhöhen, welchen man sich beim Bezuge der Kohle angeben lassen muß. 
Bei der Benutzung eines Halbschattenapparats wird in der Regel der Zusatz von 3 bis 
5 cem eines dünnen Breis von Thonerdehydrat nebst wenig Bleiessig genügen. Nur wenn die 
Zuckerlösung sehr dunkel gefärbt ist, wendet man dieselben Klärungsmethoden an, wie bei dem 
Farbenapparat. Bis zur Verwendung von Blut= oder Knochenkohle wird man beim Halbschatten- 
apparat kaum zu gehen brauchen, da in diesem noch ziemlich dunkle Zuckerlösungen polarisirt 
werden können. 
Nach der Klärung wird der innere Theil des Halses des Kölbchens mit destillirtem Wasser, 
welches einer Heberspritzflasche oder einer gewöhnlichen Spritzflasche entnommen wird, abgespült und 
die Lösung in der oben angegebenen Weise bis zur 100ccm-Marke aufgefüllt. Hierauf wird die 
im Halse des Kölbchens etwa noch anhaftende Flüssigkeit mit Fließpapier abgetupft, die Oeffnung 
des Kölbchens durch Andrücken eines Fingers geschlossen und der Inhalt durch wiederholtes Um- 
kehren und Schütteln des Kolbens gut durchgemischt. 
Bezüglich der Klärung gelten folgende allgemeine Bemerkungen für beide Apparate: 
1. Die Flüssigkeit braucht um so weniger entfärbt zu sein, je größer die Lichtintensität der 
Lampe ist, welche zur Beleuchtung des Polarisationsapparats dient. Besitzt man die 
patentirte Lampe mit Reflektor von Schmidt & Hänsch, welche sowohl für Gas als 
Petroleum eingerichtet ist, so wird man auch bei Farbenapparaten der Blut= oder 
Knochenkohle nicht bedürfen. 
2. Bei Anwendung von Bleiessig zur Klärung darf derselbe nie in allzugroßem Ueberschusse 
zugesetzt werden. Bei einiger Uebung lernt man sehr bald erkennen, wann mit dem 
Bleiessigzusatz aufsgehört werden muß. Ist zu viel Bleiessig zugesetzt worden, so muß 
der Ueberschuß durch Zusatz von Alaun in der oben beschriebenen Weise wieder aus- 
gefällt werden. 
3. Die Wirkung des Klärmittels ist um so besser, je kräftiger die Flüssigkeit nach dem Auf- 
füllen zur Marke durchgeschüttelt wird. 
Man schreitet alsdann zur Filtration der Flüssigkeit, welche mittelst eines in einen Glas= Filtration. 
trichter eingesetzten Papierfilters geschieht. Der Trichter wird auf einen sogenannten Filtrirchlinder, 
welcher die Flüssigkeit aufnimmt, gesetzt und während der Operation, um Verdunstung zu verhüten, 
mit einer Glasplatte oder einem Uhrglase bedeckt gehalten. Trichter und Cylinder müssen ganz 
trocken sein; ein Feuchtigkeitsgehalt derselben würde eine nachträgliche Verdünnung der 100 cem 
bewirken. 
Zweckmäßig wird das Filter so groß hergestellt, daß man die 100 cem Flüssigkeit auf 
einmal aufgeben kann; auch empfiehlt es sich, falls das Papier nicht sehr dick ist, ein doppeltes 
Filter anzuwenden. Die ersten durchlaufenden Tropfen werden weggegossen, weil sie trübe sind und 
durch den Feuchtigkeitsgehalt des Filtrirpapiers beeinflußt sein können. Ist das nachfolgende Filtrat 
trübe, so muß es auf das Filter zurückgegossen werden, bis die Flüssigkeit klar durchläuft. Es ist 
dringend nothwendig, diese Vorsichtsmaßregel nicht zu verabsäumen, da nur mit ganz klaren 
Flüssigkeiten sich sichere polarimetrische Beobachtungen anstellen lassen. 
Nachdem auf die beschriebene Weise eine klare Lösung erzielt worden ist, wird die Röhre, Füllung in das 
welche zur polarimetrischen Beobachtung dienen soll, mit dem dazu erforderlichen Theile der im 200 mm-Rohr. 
Filtrircylinder aufgefangenen Flüssigkeit voll befüllt. 
  
*) Von R. Flemming in Kalk bei Cöln a. Rhein zu beziehen. 
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